Sehr geehrter Herr,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Kenntnis von dem Anfall und dem Grunde der Erbenberufung setzt zuverlässiges Erfahren der maßgeblichen Umstände voraus. Dies ist hier erst nach allgemeiner Lebenserfahrung mit Mitteilung des Nachlassgerichtes gegeben; dass Sie im gleichen Ort, wie Ihre Frau wohnt ist unerheblich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Kenntnis von dem Anfall und dem Grunde der Erbenberufung setzt zuverlässiges Erfahren der maßgeblichen Umstände voraus. Dies ist hier erst nach allgemeiner Lebenserfahrung mit Mitteilung des Nachlassgerichtes gegeben; dass Sie im gleichen Ort, wie Ihre Frau wohnt ist unerheblich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes