Frist Erbausschlagung

| 8. Februar 2007 19:22 |
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Erbrecht


Guten Abend,
meine Schwiegermutter hat das Erbe ihrer Tochter ausgeschlagen.
Jetzt ist gesetzlich meine Frau (also die Schwester der Verstorbenen) die gesetzliche Erbin. Ich weiss, dass für einen Erben, der erst durch die Ausschlagung einer zunächst zur Erbschaft berufenen Person Erbe geworden ist, die Frist mit Kenntnis von dieser Tatsache beginnt. Die Frage ist: Beginnt diese Frist mit Eingang des Anschreiben des Nachlassgerichtes? Diese Frage ist deshalb sehr wichtig, weil die Vermögensverhältnisse sehr undurchsichtig sind (hohe Schulden, aber auch Immobilienbesitz)und wir einfach Zeit benötigen.
Meine Schwiegermutter hat am 12. Januar 07 das Erbe ausgeschlagen, die Mitteilung vom Nachlassgericht kam heute. Ist es glaubhaft zu sagen, wir wissen es erst seit heute, auch wenn der Wohnort der gleiche ist?
Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Kenntnis von dem Anfall und dem Grunde der Erbenberufung setzt zuverlässiges Erfahren der maßgeblichen Umstände voraus. Dies ist hier erst nach allgemeiner Lebenserfahrung mit Mitteilung des Nachlassgerichtes gegeben; dass Sie im gleichen Ort, wie Ihre Frau wohnt ist unerheblich.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de

Mit besten Grüßen

RA Hermes
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"Eine exakte und plausible Aussage zu einer konkreten Frage, die mir bisher niemand zuverlässig beantworten konnte. "