Freiwilliger Verzicht auf Versorgungsausgleich nach der Trennung

23. August 2015 01:39 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann ich nach der Scheidung einen freiwilligen Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbaren, wenn meine Ex-Frau bereit ist, auf ihre Rentenansprüche zu verzichten?

Nein, nach einer rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich können die geschiedenen Eheleute keine Änderungen mehr vornehmen. Ein nachträglicher Verzicht auf bereits begründete Versorgungsanrechte ist nicht möglich und jede Vereinbarung in dieser Hinsicht wäre unwirksam. Allerdings können Sie eine neue Vereinbarung treffen, in der sich Ihre Ex-Frau verpflichtet, die erhaltenen Rentenzahlungen an Sie zurückzuzahlen. Diese Vereinbarung hätte jedoch keine rechtlichen Auswirkungen gegenüber dem Versorgungsträger.

Meine Ehe wurde vor 9 Jahren also am 30.10.2006 geschieden. Wir waren insgesamt 7 Jahren verheiratet (davon letzten 3 Jahren lebten wir getrennt). Bei der Scheidung wurde damals ein Versorgungsausgleich monatlich in Höhe von 315,20 Euro für meine Frau entschieden. Gibt es irgendwelche Möglichkeit einen freiwilligen Verzicht auf Versorgungsausgleich auch nach der Trennung zu vereinbaren? Meine Ex Frau würde freiwillig auf einen Versorgungsausgleich hinsichtlich der Rente verzichten. Ist es auch nach der Trennung möglich?
23. August 2015 | 06:58

Antwort

von


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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach einer rechtskräftiger Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich haben die geschiedenen Eheleute keine Befugnis zur Änderung mehr. Abänderungen sind nur im Rahmen der geseztlichen Vorschriften möglich, wozu einer Verzicht nicht zählet.

Der Versorgungsausgleich ist durch Gestaltungsurteil vollzogen ist.
Das bedeutet, dass auch ein nachträglicher Verzicht auf bereits begründete Versorgungsanrechte mehr nicht möglich ist.

Eine trotzdem dann getroffene Vereinbarung über den Versorgungsausgleich selbst ist unwirksam. Nachträglich können Sie nicht verzichten.

Aber es bleibt Ihnen unbenommen, eine völlig neue Vereinbarung zu treffen, mit der Ihre geschiedene Frau sich verpflichtet, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleiches erhaltenen Rentenzahlungen an Sie wieder auszukehren.

So eine völlig neue Vereinbarung wäre dann im Gegensatz zu einem nachträglichen Verzicht zulässig.

Sie müssen aber dabei beachten, dass eine solche Regelung gegenüber dem Versorgungsträger keine Rechtswirkungen enftalltet.

Es verbleibt dann bei der derzeitigen Regelung nach außen hin. Aber Ihre geschiedene Frau würde dann intern die Leistungen wieder an Sie auskehren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


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