Freistellung nach Kündigung mit Verrechnung von Urlaubstagen

27. November 2024 09:09 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Das Arbeitsverhältnis bestand 6 Monte und wurde mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt(vom Arbeitgeber). Die Arbeitnehmerin wurde sofort freigestellt bis zum ende der Kündigungsfrist und es sollen alle verbliebenen Urlaubstage sowie alle geleisteten Überstunden mit der Freistellung verrechnet werden. Der Reguläre Lohn wird weiter bezahlt innerhalb der Kündigungsfrist.
Die Arbeitnehmerin hat keine Handlung begangen die eine sofortige Freistellung notwendig macht und hätte ihre Tätigkeit auch bis zum ende der Kündigungsfrist fortgesetzt.

Ist es erlaubt den Resturlaub und die Überstunden in diesem Fall zu verrechnen?
27. November 2024 | 09:42

Antwort

von


(2022)
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53125 Bonn
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Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

wenn Sie die Arbeitenehmerin unwiderruflich freistellen, ist die ansprechende Anrechnung möglich. Sie kann aber nicht rückwirkdend erklärt werden. Dies muss von Anfang an bzw. spästens rechtzeitig im Verlauf der Freistellung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


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