Sehr geehrte Fragestellerin,
auf der Grundlage der mir erteilten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Ohne den Namen und die Anschrift des Hundehalters zu ermitteln, haben Sie kaum eine Chance, mit rechtlichen Mitteln gegen die Bedrohung Ihrer Kinder vorzugehen. Der Hundehalter ist ggf. über die Steuermarke des Hundes zu ermitteln.
Wenn Leinenzwang für den Hund besteht, (was zu prüfen ist!), können Sie das Ordnungsamt zum Einschreiten auffordern und
ggf. auch zwingen mit einer Untätigkeitsklage.
Am wirksamsten erscheint mir ein zivilrechtliches Vorgehen gegen den Hundehalter mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage. Die beiden von Ihnen geschilderten Vorfälle reichen m.E. aus, ein Gericht von der Wiederholungsgefahr zu überzeugen. Es wird dann durch Urteil den Halter verurteilen, die von dem Hund ausgehende Bedrohung zu unterbinden und ihm für den Fall der Nichtbefolgung ein drastisches Ordnungsgeld androhen, das im Wiederholungsfall von dem Halter an die Justizkasse zu zahlen ist.
Mit freundlichem Gruß
Wilhelm Meyer
Rechtsanwalt
auf der Grundlage der mir erteilten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Ohne den Namen und die Anschrift des Hundehalters zu ermitteln, haben Sie kaum eine Chance, mit rechtlichen Mitteln gegen die Bedrohung Ihrer Kinder vorzugehen. Der Hundehalter ist ggf. über die Steuermarke des Hundes zu ermitteln.
Wenn Leinenzwang für den Hund besteht, (was zu prüfen ist!), können Sie das Ordnungsamt zum Einschreiten auffordern und
ggf. auch zwingen mit einer Untätigkeitsklage.
Am wirksamsten erscheint mir ein zivilrechtliches Vorgehen gegen den Hundehalter mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage. Die beiden von Ihnen geschilderten Vorfälle reichen m.E. aus, ein Gericht von der Wiederholungsgefahr zu überzeugen. Es wird dann durch Urteil den Halter verurteilen, die von dem Hund ausgehende Bedrohung zu unterbinden und ihm für den Fall der Nichtbefolgung ein drastisches Ordnungsgeld androhen, das im Wiederholungsfall von dem Halter an die Justizkasse zu zahlen ist.
Mit freundlichem Gruß
Wilhelm Meyer
Rechtsanwalt