aufgrund des für einen gewerblichen Hintergrund sehr geringen Einsatzes hier nur eine erste Einschätzung:
1. Der Berliner Zoo hat sich lt. diverser Medienberichte den Namen "Knut" als Marke schützen und eintragen lassen. Das hindert Sie jedoch grundsätzlich nicht daran, den Namen und ein (ordnungsgemäß veröffentlichtes) Bild des Eisbären zu nutzen. Denn die Marke "Knut" wurde vom Berliner Zoo beeits "in Verkehr gebracht" und ist deshalb in Ihrer Ausschlußwirkung erschöpft (§ 24 Abs. 1 MarkenG).
2. Gleiches gilt für Ihren Punkt 2. Eine Marke, die (in den Mitgliedsstaaten der EG) ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurde, kann der Dritte frei benutzen, z.B. zum Vertrieb oder Werbung.
3. Ob etwas als Marke geschützt ist, können Sie nur eingeschränkt herausfinden, da einige Marken nicht im Markenregister eingetragen sind. Neben einer ausgiebigen Internetrecherhce können Sie sich an das deutsche Patent- und Markenamt wenden, was dafür diverse Datenbanken bereitstellt (www.dpma.de).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechsanwalt Schneider,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Nur noch eine Frage zu Ihrer Ausführung bezgl. des Fotos:
Sie schreiben:..."ein ordnungsgemäß veröffentlichtes Bild..."
heißt das, es muss ein Foto genommen werden, das der Zoo selbst veröffentlicht hat?(dachte, da brauch man die Erlaubnis, wenn man fremde fotos nimmt)oder kann man auch ein Foto nehmen, das man selbst von diesem bären gemacht hat?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Sehr geehrte Fragestellerin,
selbstverständlich können Sie auch ein selbstgemachtes Foto des Bären nehmen. Ich meinte damit lediglich, dass man nicht aus irgendwelchen dubiosen Quellen Bildmaterial nehmen sollte, weil dann weitere Ansprüche gegen Sie (wegen Urheberrechten)entstehen könnten.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt