18. Juli 2018
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11:11
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten die Angelegenheit dem Insolvenzverwalter mitteilen, damit die Forderung, wenn die Forderung wie geschildert, vor der Insolvenzeröffnung begründet wurde, in die Insolvenztabelle aufgenommen wird.
Dann fällt diese Forderung auch unter die Restschuldbefreiung.
Wenn das nicht möglich ist, das wird Ihnen dann der Insolvenzverwalter sagen, würde die Forderung weiterlaufen. Dann kann jeder der es möchte, die Forderung begleichen.
Ihr erster Ansprechpartner ist der Insolvenzverwalter, nach dem Sie ihn informiert haben und er eine Entscheidung gefällt hat, haben Sie mit der Forderung "nichts" mehr zu tun oder Sie einigen sich auf eine Ratenzahlung, die dann jeder der es möchte begleichen darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wübbe
Rechtsanwalt Michael Wübbe