Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Während einer festgelegten Mietzeit, kann das Mietverhältnis weder vom Vermieter noch vom Mieter gekündigt werden.
Die Befristung soll beiden Parteien Planungssicherheit geben, da ansonsten die 6-monatige Regelkündigungsfrist gelten würde. Diese steht aber im Missverhältnis zu dem Aufwand, den ein Mieter bei der Einrichtung eines Geschäfts regelmäßig hat.
Die Frage nach der konkreten Dauer hängt davon ab, wie langfristig Ihr Interesse an dem Standort ist. Beabsichtigen Sie bspw. stark zu wachsen, dann würde ich empfehlen, die Miete sehr kurz zu wählen. Gleiches gilt z.B., wenn Sie sich über den Standort nicht ganz sicher sind.
Ein Grund für eine sehr lange Mietdauer wäre bspw., dass starke Mietsteigerungen zu erwarten sind. Dann würde wahrscheinlich nach 3 Jahren massiv nachverhandelt werden. Ähnliches ließe sich erwägen, wenn die Nachfrage nach dem bestimmten Standort sehr hoch ist.
All dies sind - wie Sie sehen - keine rechtlichen, sondern eher pragmatische Erwägungen bei der Gestaltung eines Mietverhältnis.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Während einer festgelegten Mietzeit, kann das Mietverhältnis weder vom Vermieter noch vom Mieter gekündigt werden.
Die Befristung soll beiden Parteien Planungssicherheit geben, da ansonsten die 6-monatige Regelkündigungsfrist gelten würde. Diese steht aber im Missverhältnis zu dem Aufwand, den ein Mieter bei der Einrichtung eines Geschäfts regelmäßig hat.
Die Frage nach der konkreten Dauer hängt davon ab, wie langfristig Ihr Interesse an dem Standort ist. Beabsichtigen Sie bspw. stark zu wachsen, dann würde ich empfehlen, die Miete sehr kurz zu wählen. Gleiches gilt z.B., wenn Sie sich über den Standort nicht ganz sicher sind.
Ein Grund für eine sehr lange Mietdauer wäre bspw., dass starke Mietsteigerungen zu erwarten sind. Dann würde wahrscheinlich nach 3 Jahren massiv nachverhandelt werden. Ähnliches ließe sich erwägen, wenn die Nachfrage nach dem bestimmten Standort sehr hoch ist.
All dies sind - wie Sie sehen - keine rechtlichen, sondern eher pragmatische Erwägungen bei der Gestaltung eines Mietverhältnis.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.