Frage zu Schufaeinträge

17. Januar 2015 19:04 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu einem Problem: Mein Bruder hat für sich eine Schufaauskunft angefordert. Nun behauptet er, das Eintragungen über meine Person in seiner Auskunft mitaufgeführt sind. Er konnte mir Angaben, über einen Kredit, den ich abgeschlossen habe, sowie meinen beruflichen Status, machen.
Ich habe zwar einen Kredit abgeschlossen, aber komplette alleine, ohne einen Bürgen oder irgendwas anders mitanzugeben.
Wir haben getrennte Adressen und wohnen auch in verschiedene Städten. Vor über 15 Jahren haben wir noch die gleiche Anschrift gehabt, das wir noch bei den Eltern gewohnt haben.
Den Kredit habe ich erst beantragt, als ich schon längst in einer Stadt gewohnt habe.
Mein Bruder macht nun böse Vorwürfe und droht mit einer Strafanzeige. Ich bin mir überhaupt keiner Schuld bewusst und weiß nun nicht, wie ich reagieren soll.

Kann es sein, dass meine Schufaeinträge bei einem Familienangehörigen mitaufgeführt werden oder hat die Schufa Fehler gemacht?

Ich würde mich sehr über einen Rat freuen, damit ich weiß, wie ich in diesem Fall weiter vorgehen soll.

Vielen Dank!
17. Januar 2015 | 20:25

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die SCHUFA speichert Daten grundsätzlich nur bezogen auf eine bestimmte Person. Selbst allgemeine Daten zu Familienstand und Verwandschaftsverhältnissen werden nicht gespeichert.

Schon aus diesem Grund ist es mir unerklärlich, wieso die SCHUFA-Auskunft Ihres Bruders Daten zu Ihrem Kredit und Ihrem Berufsstand enthält. Zudem ist dies datenschutzrechtlich nicht zulässig, da Ihr Bruder ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung keine Auskunft über einen Kredit erlangen darf, den Sie als alleiniger Vertragspartner mit einem Kreditgeber geschlossen haben. Ebenso wenig darf ein solcher Kredit natürlich zu Lasten Ihres Bruders wirken, wenn er an dem Vertrag nicht beteiligt ist.

Ich kann es mir nur so erklären, dass hier tatsächlich ein Fehler seitens der SCHUFA oder des meldenden Vertragspartners (Kreditinstitut) vorliegt und die gemeldeten Daten der falschen Person zugeordnet wurden. Sowohl Sie als auch Ihr Bruder sollten die SCHUFA daher umgehend unter Fristsetzung zur Klärung der Angelegenheit und entsprechender Korrektur auffordern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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