26. Juni 2012
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13:08
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
nach Ihrer Darstellung haben Sie den Vertrag nicht gekündigt. Das sollten Sie jetzt unbedingt sofort nachholen, damit die Forderung nicht noch höher wird.
Sie haben mit Kabel Deutschland einen Vertrag geschlossen, an den auch Sie gebunden sind. Nun haben Sie leider den Fehler gemacht, auf das Handeln des Nachmieters zu vertrauen und sich nach dessen Zusage nicht mehr um die Angelegenheit gekümmert.
Damit bestand aber Ihr Vertragsverhältnis mit Kabel Deutschland fort; mit der Folge, dass auch Ihre Zahlunsgpflicht weiter Bestand hat. Sie hätten bereits seinerzeit den Vertrag kündigen müssen oder aber gemeinsam mit dem Nachmieter die Übernahme des Vertragsverhältnisses auf diesen regeln müssen.
Unter Umständen könnte in der Sache noch eine andere Beurteilung erfolgen, wenn Kabel Deutschland auch vom Nachmieter Zahlungen erhalten hat. Das sollten Sie mit dem Nachmieter klären. Unter Umständen bsteht auch schon ein Vertragsverhältnis zu diesem.
Insgesamt rate ich Ihnen dazu, vor Ort einen Anwalt zu beauftragen, der Sie in dieser Angelegenheit vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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