20. Dezember 2022
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19:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Sie zwei Betriebsstätten unterhalten, dann ist für beide eine entsprechende Gewerbeanmeldung erforderlich und Sie müssen das auch mitteilen. Wie Sie dann die Korrespondenzanschrift nach außen kommunizeren bleibt Ihnen überlassen, aber es sollte dann eine der beiden Gewerbeanschriften genutzt werden.
Davon unabhängig ist die Geltendmachung der Kosten als Betriebsausgaben. Dafür müssen Sie lediglich dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass Sie die Räume aus einem betrieblichen Anlass gemietet haben. Das sollte sich auch klar aus dem abgeschlossenen Mietvertrag ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-