Firmensitz

20. Dezember 2022 15:00 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin Handelsvertreter und habe mein mein Backoffice bisher von zuhause aus betrieben.
Nun habe ich allerdings ein richtiges Büro, welches ich vorerst als Untermieter für 1 Jahr angemietet habe.

Muss ich dies beim Gewerbeamt anmelden?
Ist dies denn überhaupt zwingend notwendig um die Kosten beim
Finanzamt geltend zu machen?

Ich bin halt nicht täglich vor Ort, so dass ich Gefahr laufe, wenn dort die Geschäftspost ankommt, irgendwelche mögliche Fristen zu versäumen.

Mein Wohnort und Büro befinden sich in derselben Stadt.

Nur möchte ich halt auch die Kosten voll als Betriebsausgaben verrechnen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Vielen Dank
20. Dezember 2022 | 19:05

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie zwei Betriebsstätten unterhalten, dann ist für beide eine entsprechende Gewerbeanmeldung erforderlich und Sie müssen das auch mitteilen. Wie Sie dann die Korrespondenzanschrift nach außen kommunizeren bleibt Ihnen überlassen, aber es sollte dann eine der beiden Gewerbeanschriften genutzt werden.

Davon unabhängig ist die Geltendmachung der Kosten als Betriebsausgaben. Dafür müssen Sie lediglich dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass Sie die Räume aus einem betrieblichen Anlass gemietet haben. Das sollte sich auch klar aus dem abgeschlossenen Mietvertrag ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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