27. August 2016
|
12:04
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie beweisen können, dass die Sanierungsarbeiten, insbesondere die Dämmung, für die hohe Luftfeuchtigkeit, den Schimmel und die Folgeschäden verantwortlich ist, haben Sie gegen den Vermieter Anspruch auf Schadensersatz für die erlittenen Schäden sowie auf Mietminderung, bis das Problem behoben ist. Der Schadensersatz kann auch in Instandsetzungsarbeiten erfolgen.
Das Problem ist aber die Beweisführung. Das geht nur über einen Sachverständigen, der nicht billig ist. Ich empfehle daher, sich mit den anderen Mietern zusammenzuschließen, sowie je nach Vermögenssituation bei Gericht auch Verfahrenskostenbeihilfe zu beantragen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
27. August 2016 | 16:59
Guten Tag und schon einmal vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine Frage, die zwar schon gestellt wurde - doch noch keine Berücksichtigung fand. Die Baugenossenschaft weigert sich den Mangel zu beheben. Sie fühlen sich nicht zuständig und weisen mich damit ab es sei halt so. Besteht Rechtsanspruch auf einen trockenen, nutzbaren Keller? Immerhin ist der Keller Bestandteil des Mietvertrags. Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. August 2016 | 18:04
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Tat besteht ein Rechtsanspruch auf einen trockenen, nutzbaren Keller. Sobald er nicht trocken und nutzbar ist, ist ein Mangel gegeben und Sie haben Anspruch auf Mietminderung und Instandsetzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt