8. Oktober 2008
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17:01
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
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die in Ihrem Angestelltenvertrag genutzten Begrifflichkeiten widersprechen sich. Einerseits wird der Begriff Festgehalt genutzt, dieses ist ein festes pauschales Entgelt, das erfolgsunabhängig bezahlt wird.
Andererseits wird dies abhängig gemacht von einem Mindestumsatz der erzielt werden soll. Dies deutet auf eine Entgeltvereinbarung auf Provisionsbasis hin.
Daher müsste der Vertrag ausgelegt werden. Dies richtet sich nach § 133 BGB. Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Für eine Auslegung des Vertrags muss dieser aber in Gänze eingesehen werden. Bitte senden Sie mir den Vertrag an die unten angegebene Mailadresse.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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