Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt:
Viele Städte und Kommunen haben das Bußgeld für Schulschwänzer eingeführt, welches von den Eltern der Schulschwänzer zu zahlen ist.
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen jedoch nicht vor, sodass Ihnen ein Bußgeld nicht wirklich droht, bzw. ein Bußgeld gegen Sie rechtlich nicht durchzusetzen wäre. Sollte dennoch ein Bußgeld verhängt werden, so sollten Sie sich mit anwaltlicher Hilfe dagegen wehren.
Insgesamt konnte ich aus Ihrer Frage nicht herauslesen, von welcher Schule das Schreiben kommt. Von der Schule, in der die Kindesmutter das Kind angemeldet hatte ? Oder von der Schule am Ort des Kindesvaters ? Falls das Schreiben von der Schule am ort der Mutter kommt, sollte der Sohn natürlich dort auch abgemeldet werden.
Letztendlich ist es aber irrelevant, von welcher Schule das Schreiben kommt, da es an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Ich würde empfehlen, in einem Schreiben an die Schule die Situation darzulegen und noch einmal zu erläutern. Möglicherweise handelt es sich um ein Mißverständnis, welches sich sodann aus dem Weg räumen lässt. Sollte die Schule - wider Erwarten - tatsächlich den Vorgang an das Ordnungsamt abgeben, sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Sollte das Schreiben von der Schule am Ort des Vaters stammen, sollten Sie natürlich auch darauf achten, dass es sich eben nicht um UNENTSCHULDIGTE Fehlstunden handelt. Die Stunden sind nicht unentschuldigt und sollten auch nicht als solche auf dem Zeugnis auftauchen.
ich beantworte Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt:
Viele Städte und Kommunen haben das Bußgeld für Schulschwänzer eingeführt, welches von den Eltern der Schulschwänzer zu zahlen ist.
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen jedoch nicht vor, sodass Ihnen ein Bußgeld nicht wirklich droht, bzw. ein Bußgeld gegen Sie rechtlich nicht durchzusetzen wäre. Sollte dennoch ein Bußgeld verhängt werden, so sollten Sie sich mit anwaltlicher Hilfe dagegen wehren.
Insgesamt konnte ich aus Ihrer Frage nicht herauslesen, von welcher Schule das Schreiben kommt. Von der Schule, in der die Kindesmutter das Kind angemeldet hatte ? Oder von der Schule am Ort des Kindesvaters ? Falls das Schreiben von der Schule am ort der Mutter kommt, sollte der Sohn natürlich dort auch abgemeldet werden.
Letztendlich ist es aber irrelevant, von welcher Schule das Schreiben kommt, da es an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Ich würde empfehlen, in einem Schreiben an die Schule die Situation darzulegen und noch einmal zu erläutern. Möglicherweise handelt es sich um ein Mißverständnis, welches sich sodann aus dem Weg räumen lässt. Sollte die Schule - wider Erwarten - tatsächlich den Vorgang an das Ordnungsamt abgeben, sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
17. Mai 2008 | 10:41
kurze Ergänzung:Sollte das Schreiben von der Schule am Ort des Vaters stammen, sollten Sie natürlich auch darauf achten, dass es sich eben nicht um UNENTSCHULDIGTE Fehlstunden handelt. Die Stunden sind nicht unentschuldigt und sollten auch nicht als solche auf dem Zeugnis auftauchen.