Sehr geehrter Fragesteller,
a) ja, sie erhalten auch im Ruhestand Familienzuschlag
b) sie dürfen - wenn Ihr Ruhestand auf Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht (was ich hier unterstelle) - bis zur Höchstgrenze von 71,75 % der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe abzugsfrei hinzuverdienen (§ 53 Abs. 2 BeamtVG).
Mit freundlichen Grüßen
a) ja, sie erhalten auch im Ruhestand Familienzuschlag
b) sie dürfen - wenn Ihr Ruhestand auf Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht (was ich hier unterstelle) - bis zur Höchstgrenze von 71,75 % der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe abzugsfrei hinzuverdienen (§ 53 Abs. 2 BeamtVG).
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
10. März 2008 | 12:48
Danke für die Antwort.
Mir geht es darum, ob mir im Juni 2008 auch für das dritte zu erwartene Kind der Familienzuschlag bezahlt wird. Ich bekomme im Moment für zwei Kinder/verheiratet Familienzuschlag.
Ich befinde mich schon seit längerem im Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Unfall beruht.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
12. März 2008 | 11:07
Meine Antwort war auch so gemeint. Ihnen steht der Familienzuschlag auch für zukünftige Kinder zu, vgl. § 50 Abs. 1 BeamtVG.