23. Mai 2025
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13:55
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
Hallestr. 101
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
in der Tat kann man die von Ihnen gewünschten Rechte auch ohne Anwalt mit Hilfe der Geschäftsstelle des Familiengerichts durchsetzen.
Zu einem ähnlichen Fall:
https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/umgang-per-telefon-oder-skype/#:~:text=Wahlrecht%20bei%20Umgang%20per%20Telefon%20oder%20Skype,-Ist%20der%20Umgang&text=Der%20Umgangselternteil%20kann%20also%20selbst,mit%20einem%20Ordnungsgeld%20bestraft%20werden.
Der Ferienumgang wird in der Regel hälftig geteilt.
Wenn Sie einen Anwaltsbrief an die Kindsmutter mögen, teilen Sie das gerne über die Nachfragenfunktion oder unter danielsaeger@t-online.de mit. Wir können dann die Konditionen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger