Familienrecht - umgangsrecht und Kommunikationsmittel

23. Mai 2025 13:24 |
Preis: 38,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin der Vater eines 8-jährigen Sohnes, der bei seiner Mutter in Erfurt lebt. Ich selbst lebe in Berlin. Die Kommunikation und der Umgang mit meinem Sohn gestalten sich seit Jahren sehr schwierig.

Trotz bestehender Umgangsregelungen wird der regelmäßige Kontakt massiv erschwert, insbesondere die digitale Kommunikation. Mein Sohn besitzt bereits ein iPad sowie eine kindersichere Smartwatch, die er nutzen könnte, um mit mir in Kontakt zu bleiben. Ich wünsche mir, dass wir darüber regelmäßig in Form von kurzen Videoanrufen, Sprachnachrichten oder Textnachrichten kommunizieren können – auch spontan, wenn er seinen Vater vermisst.

Die Kindesmutter unterbindet dies jedoch kategorisch, ohne nachvollziehbare Gründe, und besteht darauf, dass ich den Kontakt ausschließlich über sie anfrage. Das führt in der Praxis dazu, dass ich häufiger mit der Mutter als mit meinem Sohn kommuniziere. Dies empfinde ich als unzumutbar und dem Kindeswohl abträglich. Besonders im Hinblick auf die räumliche Entfernung zwischen Berlin und Erfurt und die begrenzten Ferienzeiten , ist eine digitale Beziehungspflege unverzichtbar.

Ich suche juristischen Beistand zur Durchsetzung eines erweiterten Umgangsrechts, insbesondere zur Klärung:
• eines fairen Ferienumgangs,
• sowie eines verbindlich geregelten digitalen Kontakts (z. B. über ein eigenes iPad, Handy oder Smartwatch) welches ihm altersgerecht (bsp. 1 Stunde am Tag) zur Verfügung gestellt wird.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
23. Mai 2025 | 13:55

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

in der Tat kann man die von Ihnen gewünschten Rechte auch ohne Anwalt mit Hilfe der Geschäftsstelle des Familiengerichts durchsetzen.

Zu einem ähnlichen Fall:

https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/umgang-per-telefon-oder-skype/#:~:text=Wahlrecht%20bei%20Umgang%20per%20Telefon%20oder%20Skype,-Ist%20der%20Umgang&text=Der%20Umgangselternteil%20kann%20also%20selbst,mit%20einem%20Ordnungsgeld%20bestraft%20werden.

Der Ferienumgang wird in der Regel hälftig geteilt.

Wenn Sie einen Anwaltsbrief an die Kindsmutter mögen, teilen Sie das gerne über die Nachfragenfunktion oder unter danielsaeger@t-online.de mit. Wir können dann die Konditionen besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

(2022)

Hallestr. 101
53125 Bonn
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Tel: 0179 4822457

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E-Mail: danielsaeger@t-online.de
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