die Nichtangabe von anzugebendem Vermögen beim Antrag auf ALG II führen zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Leistungen, die während des Bezuges der Leistung durch Einbehalt erfolgen. Hinzu tritt eine Strafbarkeit wegen Betruges. Hierbei verschlechtert eine vorangegangene Verurteilung wegen Betruges die Situation.
Ich erspare mir an dieser Stelle eine moralische Beurteilung des offensichtlich von Rachsucht geprägten denunziatorischen Verhaltens der Frau X, die im übrigen ggf. mit einer eigenen Strafbarkeit zu rechnen hätte, wenn sich ihre Anschuldigungen als haltlos erweisen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Ich spielte bereits mit dem Gedanken, die moralischen Beweggründe von Frau X in meiner Frage mitzuteilen, dachte mir aber, dass eine möglichst kurze Fragestellung wichtiger wäre. Bereits die Erläuterung mit dem Fahrzeugbrief schien mir zu lang. "Sei kurz und prägnant für nur 15,- Euro. Kein Mammut-Text", dachte ich mir.
Ein Anwalt wird sicherlich tagtäglich mit Gedusel und Leid seiner Klienten überzogen, daher dachte ich, eine Nennung der Fakten würde ausreichen und ich erspare den Juristen hier jegliches Beiwerk.
Was Herrn X angeht: Dieser hat pünktlich seit der Trennung von Frau X die geregelte Arbeit aufgegeben, wollte aufgrund gesundheitlicher Probleme mit bereits 48 Jahren Rente beziehen, was aber nicht funktionierte. Ein von der Richterin im Scheidungsprozess beauftragter Gutachter attestierte Herrn X vollschichtfähige Arbeitsfähigkeit mit nur leichten Einschränkungen.
Da Herr X unterhalt an die beiden Kinder zahlen müsste, lässt er das mit der geregelten Arbeit lieber gleich sein und geht nur der Schwarzarbeit nach (als Tischler gibts da genug zu tun), um mit seinen offiziellen 848,- Euro monatlich unterhalb der Zahlgrenze zu bleiben, betrügt also seine Kinder und den Staat, und das seit Jahren. Hinweis: Es geht dabei nur um den Unterhalt der Kinder, Frau X will keinen/bekommt keinen Unterhalt, sie ist Vollzeit-Berufstätig. Fast 3 Jahre lang versuchte Herr X von Frau X Unterhalt in monatlicher Höhe von ca. 300,- Euro zu erhalten, gab dieses Unterfangen aber am Ende auf, da es nicht mehr zu Gewinnen war.
Herr X log bereits damals mit dem Wagen gegenüber der Behörde und beteiligte Frau X nicht am Verkaufserlös, Herr X verweigert den Kindern den Unterhalt, Herr X verfügt über 10.000 Euro und lässt sich weiterhin von der Behörde versorgen, geht seiner Schwarzarbeit nach und verlangte Jahrelang von seiner -einer geregelten Arbeit nachgehenden- Frau monatliche Unterstützung. Und das soll man ihm nachsehen? Ich meine nein. Und ist das dann gleichzusetzen mit Rachsucht? Auch nicht, finde ich.
Nun ja Herr Lauer, ich hätte uns die Erläuterung ja gerne erspart, aber Ihr falsches und überflüssiges "Ich erspare mir an dieser Stelle eine moralische Beurteilung des offensichtlich von Rachsucht geprägten denunziatorischen Verhaltens", zeugt wohl davon, dass man hier doch lieber die ganze Geschichte erzählen sollte, damit man nicht ins falsche Licht kommt. Eine schlichte Beantwortung der Frage hätte gereicht.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich gebe Ihnen Recht, dass man Herrn X sein Verhalten natürlich nicht nachsehen kann, wenn es sich wie geschildert darstellt, da selbiges gleichermaßen moralisch wie rechtlich zu beanstanden ist.
Gleichermaßen bleibe ich aber bei meinem Hinweis, dass Frau X ein strafrechtliches Risiko eingeht, wenn ihre Anschuldigungen sich als nicht haltbar herausstellen sollte.
Meinen Hinweis sollten Sie mir nachsehen. Denn es ist erstens tatsächlich so, dass das anwaltliche Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant häufig von "Geseiere" des Mandanten belastet wird, der in Verfolgung seine Interessen selbst seinen Anwalt als willfähriges Werkzeug benutzt. Zum anderen ist es so, dass leider dieses Onlinemedium nicht selten benutzt wird, um sich unter dem Deckmantel der Anonymität fragwürdige Tips geben zu lassen.
Als Anwalt ist man gegenüber seiner Mandantschaft stets auch rechts und links des Tellerrandes in der Verantwortung, selbige von selbstverschuldetem Unheil abzuhalten. Dazu gehört es auch, mitunter drastische Worte zu wählen. Leider ist "Denunziation" zu einem gewissen Volkssport geworden, ohne dass sich die Akteure darüber bewusst sind, wie sehr Sie entweder den Gegner, oder sich selbst durch ihr Handeln ins strafrechtliche oder gesellschaftliche Abseits spielen können.
Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar für Ihre nachträgliche Erläuterung der Situation, zumal Sie sich offenbar aus persönlichen oder altruistischen Gründen für Frau X einsetzen. Aber auch ohne diesen Hinweis stehe ich nach wie vor aus besagten Gründen zu meiner Wortwahl, da Frau X besonnen darüber nachdenken sollte, Ihre Rechte mit den richtigen Mitteln zu verfolgen. Und es bietet sich nach den vorangehenden Ausführungen nicht an, Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, die mit dem ezentralen Problem nicht zu tun haben.
Übrigens dürfen Sie versichert sein, dass Sie nicht ins falsche Licht gerückt werden, da zum eine der antwortende Anwalt seine Antwort ohne Ansehen der Person gibt, da er zu diesem Zeitpunkt die Benutzerdaten des Fragestellers nicht einsehen kann. Für alle anderen Beteiligten (andere nwälte, andere Nutzer) bleibt die Anonymität gänzlich bestehen.
Ich bin davon überzeugt, dass Sie jedenfalls eine sachliche und für Sie verwertbare sachliche Antwort erhalten haben und schätze Ihre Person nach dem Inhalt Ihrer Reaktion uneingeschränkt so ein, dass Sie die Bedeutung meine Zusatzes durchaus so aufgefasst haben, wie er gemeint war.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt