Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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nachträglich wird Ihre Ehefrau keinen Trennungsunterhalt mehr fordern können, da es offenbar an einer verzugsbegründeten Maßnahme gefehlt hat, so dass, wenn überhaupt, Unterhalt nur für die Zukunft geltend gemacht werden könnte.
Für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung ist schon fraglich, ob Unterhalt gezahlt werden muss.
Da die Frau offenbar in einer festen Beziehung lebt, müsste sie sich zu dem anrechenbaren Nettoeinkommen noch Betreuungsleistungen anrechnen lassen, die je nach OLG-Bezirk etwas anders berechnet werden (OLG-Oldenburg z.B. 425,00 EUR).
Da nach neuem Recht allein Nachteile ausgeglichen werden sollten, Nachteile aber aufgrund der Tatsache, dass SIE das Kind betreuen, nicht zu erkennen sind, wird es hier auf einen Unterhaltsanspruch von Null hinauslaufen.
Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils wird Ihre Frau nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung keinen Unterhalt mehr verlangen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Vielen Dank für die Antwort. Ok die Nachteile sollen auageglichen werden. Diese sind doch vorhanden auf Grund des Gehaltsunterschiedes. (Aufstockungsunterhalt 3/7 des Diffrenzbetrages) Sind Sie der Auffassung das es kein Unterhaltsanspruch geben wird?
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Schilderung ist es erst nach der Trennung zur Gehaltssteigerung gekommen.
An dieser Einkommenserhöhung hat Ihre getrenntlebende Frau also während des Zusammenlebens keine Teilhabe gehabt. Gerade das neue Unterhaltsrecht geht auch nicht von einer Lebensstandardgarantie aus, sondern danach sollen Nachteile ausgeglichen werden, die entstehen.
Ihrer Frau entsteht diese Nachteil nicht, da die Einkommenserhöhung erst nach der Trennung eingetreten ist.
Die Teilhabe der Ehefrau daran halte ich daher nicht für gerechtfertigt; sehe daher auch einen Unterhaltsanspruch nicht für gerechtfertigt.
Es muss aber abgewartet werden, wie die Rechtsprechung dieses nach dem neuen Unterhaltsrecht umsetzt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist jetzt auch erst zum 1.7.2007 geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle