16. November 2004
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23:35
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
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E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden. Eie Ausnahme bestünde nur dann, wenn die Versicherungsbedingungen etwas anderes sagen.
Sie müssen aber folgendes beachten:
Kündigen Sie vor Ablauf des Versicherungsjahres, so steht dem Versicherer der Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr zu; die Kündigung sollte daher nur zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Sie sollten sich daher nochmals an die Versicherung wenden.
Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Vertrag aber aufgrund eines Fahrzeugswechsels oder einer Abmeldung eines Fahrzeuges kündbar. Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille