Sehr geehrter Herr,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Durch die 1%-Regelung ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung eines Dienstwagens steuerlich abgegolten. Der der Firma gehörende Pkw stellt beim Arbeitgeber notwendiges Betriebsvermögen dar - unabhängig davon, wie der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug nutzt, und ist nur beim Arbeitgeber steuerlich zu berücksichtigen. Sie können somit nicht 0,30 EUR pro km ansetzen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Durch die 1%-Regelung ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung eines Dienstwagens steuerlich abgegolten. Der der Firma gehörende Pkw stellt beim Arbeitgeber notwendiges Betriebsvermögen dar - unabhängig davon, wie der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug nutzt, und ist nur beim Arbeitgeber steuerlich zu berücksichtigen. Sie können somit nicht 0,30 EUR pro km ansetzen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes