Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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wenn Sie in der laufenden Bewährungszeit erneut eine ähnliche Straftat begangen haben, sollten Sie sich auf einen JVA-Aufenthalt vorbereiten.
Denn vermutlich wird das Gericht Sie also sogenannten "Bewährungsversager" behandeln.
So wird man bezeichnet, wenn man sich die Bewährungsstrafe nicht zur Wahrnung dienen lässt und weitere, gleichgelagerte Straftaten begeht.
Sieht das Gericht eine ungünstige Sozialprognose, wird nicht nur die neue Straftat abgeurteilt. Es wird zusätzlich die Bewährung widerrufen, d.h. auch diese Strafe wird dann vollstreckt werden.
In Rahmen einer Gesamtstrafenbildung wird dann das Strafmaß vielleicht etwas geringer ausfallen, als wenn beide Strafen einzeln angeurteilt werden. Insoweit werden Sie also vermutlich einen geringen Bonus bekommen.
Sie werden also schlimmstenfalls mit einer Gefängnisstrafe rechnen müssen. Wie hoch diese ausfallen wird, lässt sich erst nach Akteneinsicht voraussagen.
Mit sehr viel Glück könnte erneut die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dieses hängt aber von den Gesamtumständen und dem Können Ihres Verteidigers ab. Einen solchen Verteidiger sollten Sie sofort beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielendank für die schnelle antwort aber ich wollte eine schnele antowrt die habe ich bekommen nun auch details zum vorfall.In der tatnacht als ich das fahrzeug meine ehemaligen chefs fuhr der sich dabei im klaren war das ic keine führerschein habe und er mir auch den schlüssel für das fahrzeug aushändigte.in der nacht hielt mich die polize an fragte nach führerschein und fahrzeugpapiere. habe keine habe angegeben das ich einen rumänsichen habe darauf hin durfte ich weiter fahren aber danach sofort mein chef kontaktiert er sagte mir kann nicht kommen, ich solle schauen das ich die nacht voll rum bekomme.und er wird sich was überlegen.Ich habe das aus angst getan da ich Schulden habe und das geld dringend brauche bzw. brauchte und da es schon ft mit dem lohn probleme gab von meinem ehemaligen chef seiner seite.
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie kontrolliert worden sind und dann offenbar ohne Beanstandungen weiter fahren durften, werden Sie Glück gehabt haben.
Denn es ist dann nicht ersichtlich, dass überhaupt ein weiteres Verfahren gegen Sie eingeleitet worden ist oder noch wird.
Warten Sie also ab, ob wirklich ein Strafverfahren eingeletet worden ist. Ist das aber der Fall, sollten Sie sofort einen Anwalt beauftragen.
Angst, Schulden oder Anweisungen vom Chef sind aber keine Entschuldigungsgründe. Offenbar dürfen Sie nicht fahren und daran sollten Sie sich auch halten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle