Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ihre Tochter hat eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeld, Punkte In Flensburg und eine vorübergehendes Fahrverbot wegen Fahrens unter Alkohol zu erwarten. Das Fahrverbot wird im Fall Ihrer Tochter darin bestehen, dass die Erteilung des Führerscheins vorübergehend untersagt wird, d.h. auch wenn Ihre Tochter die praktische Prüfung besteht, wird der Führerschein erst nach Ablauf der Sperre erteilt.
Ihre Tochter sollte nichts sagen, Sie sollten nichts sagen und einen Strafverteidiger vor Ort einschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.