Fahren ohne Zulassung/Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

23. Januar 2025 21:31 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

ich wurde heute von der Polizei kontrolliert und mein Fahrzeug wurde sichergestellt. Grund dafür soll sein Fahren ohne Zulassung/Verstoß Pflichtversicherungsgesetz .

Angeblich habe ich meine Versicherung seit zwei Jahren nicht bezahlt, auf eine Nachfrage im im Versicherungsregister.

Ich bekomme viele Briefe, bin viel unterwegs und kann mich nicht daran erinnern, eine Info über fehlenden Versicherungsschutz bekommen zu haben sowie eine Info über fehlende Zulassung . Natürlich halte ich es nicht für ausgeschlossen. Nur erinnern kann ich mich nicht mehr daran.

Die Versicherung hat immer mein Vater bezahlt auf Nachfrage. Nach dem heutigen Ereignis hat dieser sein Konto gewechselt und vergessen das Lastschrift Mandat zu ändern.

Ich selbst bin seit zwei Jahren mit diesem Auto ganz normal herum gefahren, weil es mir einfach nicht bewusst war . In dieser Zeit wurde ich selbstverständlich häufiger kontrolliert und auch geblitzt.Da kam nie was bei raus. Hätte ich das gewusst hätte ich natürlich eins meiner anderen Autos genommen.. meine Familie hat 6 Autos es hätte kein Grund gegeben damit dann zu fahren.
Auch meinen TÜV habe ich in dieser Zeit erneuert. Das würde ich dich nicht machen, wenn ich weiß ich darf eh nicht rum fahren.

Zudem wurde ich vor drei Wochen kurz vor Weihnachten von einer Polizeiinspektion in München kontrolliert. Diese fragte mich lediglich, ob ich vor zwei Jahren mal mein Kennzeichen verloren habe. Das war die einzige Frage, welche sie stellten. Danach ließen Sie mich ganz normal weiterfahren ohne Bedenken.

Selbstverständlich hab ich mir dann auch keine Gedanken mehr gemacht.

Mein Kennzeichen ist noch wie neu und alle Stempel sind dran.

Bei der heutigen Kontrolle wurde mein ganzes Fahrzeug durchsucht. Die einzige Frage, welche mir bei der Beschuldigtenvernehmung gestellt wurde, ist, ob ich mich zur Sache äußern möchte oder nicht. Eine richtige Belehrung über meine Rechte hat nie stattgefunden. Ich denke das haben sie gelassen, weil ich Ex-Polizist bin.

Aufgehört bei der Polizei hab ich, weil ich jetzt Fußballtrainer im professionellen Bereich bin. Deswegen wäre es auch gut das Fahrzeug schnell wieder zu bekommen.

Wie gesagt, auf Nachfrage bei meinem Vater wurde die Versicherung tatsächlich zwei Jahre nicht bezahlt. Dies war mir so aber nicht bewusst.

Wie soll ich mich jetzt verhalten , ich habe natürlich Angst vor der Strafe.

Danke für die Hilfe.
23. Januar 2025 | 21:59

Antwort

von


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Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1. Fahren ohne Versicherungsschutz: Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz ist das Fahren ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Da Sie angeben, dass Ihnen der fehlende Versicherungsschutz nicht bewusst war, könnte hier eine fahrlässige Begehung in Betracht kommen. Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben. In Ihrem Fall könnte argumentiert werden, dass Sie aufgrund der regelmäßigen Nutzung des Fahrzeugs und der Erneuerung des TÜVs nicht von einem fehlenden Versicherungsschutz ausgegangen sind.



2. Fahren ohne Zulassung: Wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen war, stellt dies ebenfalls einen Verstoß dar, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch hier könnte Ihre Unkenntnis eine Rolle spielen, insbesondere wenn Sie regelmäßig kontrolliert wurden und keine Beanstandungen erfolgten.



3. Verhalten bei der Polizei: Sie haben das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern. Es ist ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, bis Sie Akteneinsicht erhalten haben und genau wissen, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Eine fehlende Belehrung über Ihre Rechte könnte unter Umständen ein Verfahrensfehler sein, der zu Ihren Gunsten ausgelegt werden könnte.



4. Wiedererlangung des Fahrzeugs: Um Ihr Fahrzeug schnell zurückzubekommen, sollten Sie nachweisen, dass der Versicherungsschutz wiederhergestellt ist. Dies könnte durch eine Bestätigung Ihrer Versicherung geschehen, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde oder das bestehende Vertragsverhältnis wieder aktiviert wurde.



5. Strafrechtliche Konsequenzen: Da Sie angeben, dass Sie keine Kenntnis von der fehlenden Versicherung hatten, könnte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage gemäß § 153a StPO in Betracht kommen. Dies wäre insbesondere dann möglich, wenn Sie bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind.



Es wäre sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren, der Akteneinsicht beantragen kann und Sie in diesem Verfahren vertritt. Der Anwalt kann dann auch mit der Staatsanwaltschaft verhandeln, um eine möglichst günstige Lösung für Sie zu erreichen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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