Exportsendungen hängen seit Monaten im Zoll fest - Kurier vertröstet

22. Oktober 2024 10:27 |
Preis: 35,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag!

Im Monat Juli habe ich wie gewohnt über einen Kurierdienst in Frankfurt meine Exportsendungen in die USA verschicken lassen.
Von diesen Sendungen wurden zu Beginn rund 120 über Wochen aufgrund von Zollinspektionen nicht weiterprozessiert.
Der Kurier sagte, er würde sich um schnelle Behebung bemühen und stehe mit den Behörden in Kontakt. Der Zoll dürfe die Sendungen zudem maximal 90 Tage festhalten.

Nach und nach wurden 70 dieser Sendungen freigegeben und zugestellt - 50 hängen weiterhin fest.
Dies sorgte für unsagbaren Zusatzaufwand und Kosten - ich musste auf Anfrage der Kunden bereits etliche Sendungen erstatten, ohne zu wissen, ob diese noch zugestellt oder evtl. doch retourniert werden.

Der Kurier sagt, für Verspätungen kann er nichts und auf die Behörden habe man nun mal keinen Einfluss. Die angekündigten maximal 90 Tage haben wir inzwischen bereits deutlich überschritten, das Tracking der Sendungen wurde standartmäßig schon deaktiviert und ich bin was Aktualisierungen angeht nun komplett blind.

Habe ich irgendeine Handhabe, auch wenn ebenso auf der Website steht, dass der Kurier nicht für Verspätungen haftbar gemacht werden kann?

Danke für Ihre Hilfe!

22. Oktober 2024 | 11:27

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


[b]I.[/b]

In Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob der Kurierdienst für die Verzögerungen haftbar gemacht werden kann, die durch Zollinspektionen verursacht wurden. Hier sind einige rechtliche Überlegungen:

1.

Vertragliche Regelungen:

AGB des Kuriers: Oftmals schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Kurierdiensten die Haftung für Verzögerungen aus, die durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen verursacht werden.

Es wäre wichtig, die AGB des Kuriers zu prüfen, um festzustellen, ob solche Ausschlüsse enthalten sind.

2.

Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen:

Höhere Gewalt: Verzögerungen durch Zollinspektionen könnten als höhere Gewalt angesehen werden, da der Kurierdienst darauf keinen direkten Einfluss hat. In solchen Fällen ist eine Haftung des Kuriers in der Regel ausgeschlossen.

3.

Behördliche Maßnahmen: Wenn die Verzögerung auf behördliche Maßnahmen zurückzuführen ist, könnte dies ebenfalls die Haftung des Kuriers ausschließen, sofern dies in den AGB entsprechend geregelt ist.


[b]II.[/b]

Mögliche Ansprüche

1.

Vertragliche Ansprüche: Sollten die AGB keine klare Regelung enthalten oder unwirksam sein, könnten Sie prüfen, ob vertragliche Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug bestehen.

2.

Schadensersatz: Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte bestehen, wenn der Kurierdienst seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, z.B. durch mangelnde Kommunikation oder unzureichende Bemühungen, die Verzögerung zu beheben.


[b]III.[/b]

Handlungsempfehlungen

1.

AGB prüfen: Überprüfen Sie die AGB des Kuriers auf Haftungsausschlüsse und Regelungen zu Verzögerungen.

2.

Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen, die den Verlauf und die Kommunikation mit dem Kurierdienst betreffen.

3.

Frist setzen: Setzen Sie dem Kurierdienst schriftlich eine Frist zur Klärung der Situation und zur Bereitstellung von Informationen über den Verbleib der Sendungen.

4.

Rechtliche Schritte: Sollten die Frist und weitere Bemühungen erfolglos bleiben, könnten rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, um mögliche Ansprüche durchzusetzen.


[b]IV.[/b]

Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen, um die Erfolgsaussichten einer Haftungsklage zu bewerten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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