2. November 2007
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17:38
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich gerne wie folgt beantworten möchte:
Generell sollten Sie zunächst einmal Einsicht in sämtliche Belege nehmen, welche Ihr Vermieter zur Berechnung der Heizkosten herangezogen hat. Vielleicht können Sie bereits hierdurch eine erste Erkenntnis gewinnen. Ihr Vermieter ist insoweit verpflichtet, Ihnen an seinem Wohnort Einsicht zu gewähren. Tut er dies nicht, können Sie die Zahlung zurückhalten. Insbesondere dürfte dabei auch interessant und folglich bedeutsam sein, wie die Heizkosten und -verbräuche der anderen Parteien aussehen.
Andererseits könnten Sie eine Zahlung meines Erachtens insofern verweigern, als dass der erhöhte Gasverbrauch nicht zu einer höheren Heizfunktion geführt hat. Dies dürfte sich der Vermieter insofern zurechnen lassen müssen. Problematisch dürfte es jedoch werden, hier einen genauen Betrag zu beziffern.
Sollte Ihre Heizungsanlage veraltet sein, so sollten Sie einmal mit Ihrem Vermieter sprechen, ob er bereit wäre, diese auszutauschen. Zwar ist er berechtigt, die Modernisierungskosten auf Sie umzulegen. Andererseits können Sie so dennoch ggf. erhebliche Heizkosten einsparen, so dass sich dies rentieren würde.
Einen Vergleich mit dem vorangegangenen Haus bzw. der Wohnung vorzunehmen dürfte gleichwohl recht schwierig sein. Zum einen kommt es immer auf das individuelle Heizverhalten an, zum anderen auch auf die Beschaffenheit der Wohnungen. Dazu müssen Sie beachten, dass die Heizkosten allgemein im vergangenen Jahr stark gestiegen sind, was insbesondere für den Gasmarkt zählt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Dennoch sollten Sie einen Kollegen vor Ort oder Ihren Mieterverein aufsuchen, um die Angelegenheit zu erörtern.
Bei Nachfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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