4. Dezember 2009
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01:47
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft bilden eine sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch als BGB-Gesellschaft bekannt.
Als solche haftet jedes Mitglied der GbR und damit der Wohngemeinschaft für alle Verbindlichkeiten der Wohngemeinschaft.
Dementsprechend können Sie von jedem Mitglied der Wohngemeinschaft die Begleichung der Nebenkostenabrechnung einfordern.
Kurz: Sie können sich (auch) an die WG halten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.