24. August 2015
|
09:25
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail: info@kanzlei-steidel.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sollte Ihre Ex- Freundin Sie nach Rückkehr aus dem Urlaub tatsächlich nicht in die Wohnung lassen, obwohl Sie Mieter oder Eigentümer sind, so können Sie dagegen gerichtlich vorgehen.
Es kann dann eine einstweilige Verfügung auf "Wiedereinräumung des Besitzes wegen verbotener Eigenmacht" beantragt werden.
Mit einem solchen gerichtlichen Beschluss kann ein Gerichtsvollzieher Ihnen dann wieder Eintritt zur Wohnung verschaffen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
24. August 2015 | 09:54
Hallo,
Was soll ich falls Schäden gibt? Kann ich fern was machen, oder nur wenn ich wieder in Deutschland bin?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24. August 2015 | 15:49
Um Schäden feststellen zu können, müssen Sie erst einmal zurück reisen.
Sofern Ihre Ex- Partnerin nachweisbar Schäden verursacht haben sollte, können Sie selbstverständlich Schadensersatz fordern.