Ex-Freund fordert Bausparguthaben zurück

18. November 2007 21:44 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ex-Freund fordert Bausparer zurück

Mein langjähriger Freund, der getrennt von seiner Frau lebte, sollte sich - nachdem er mich jahrelang hingehalten hat - auf meinen Wunsch hin endlich scheiden lassen. Andernfalls wollte ich mich von ihm trennen.

Er hat mir daraufhin ein Fax geschickt (das Fax habe ich noch), dass er mich sehr lieben würde und hat mir Folgendes vorgeschlagen:
1) Scheidung bis zu meinem Geburtstag im Jahr 2001
2) Er hatte zwei Bausparverträge, die er mir – falls er die Scheidung bis zu meinem Geburtstag 2001 nicht schaffen sollte – überschreiben würde.
3) Urlaubsreise zu meinem Geburtstag
4) Heirat im Urlaub – organisiert von ihm

Ich war sehr überrascht, freute mich aber, dass er es dieses Mal offensichtlich ernst meinte.

Die Scheidung kam nicht zustande. Ich habe mich von ihm getrennt. Irgendwann kam es dann aber zur Versöhnung und er übertrug mir die beiden Bausparverträge.

Die Scheidung kam dann erst im Jahre 2003 zustande. Dachte ich zumindest - nachdem er mir das Scheidungsurteil vorgelegt hat.

Vergangenes Jahr hat er mir erneut einen Heiratsantrag gemacht. Wir wollten zu unserem Jahrestag 2007 heiraten. Als der Jahrestag nahte, wollte er von einer standesamtlichen Trauung plötzlich nichts mehr wissen. Er wollte in einer „freien Zeremonie“ heiraten, was wolle ich mit einer gesetzliche Bestätigung– nur unsere Liebe zähle. Damit war ich nicht einverstanden, es kam zum Streit. Ich verstand ihn nicht mehr – wir gingen zur Paartherapie.

Mittlerweile habe ich über Dritte herausgefunden, dass er damals (2003) die Scheidungsurkunde gefälscht hat – und immer noch nicht geschieden ist.
Ich habe mich von ihm getrennt. Nun verlangt er das Geld vom Bausparer mit Zins und Zinseszins wieder zurück. Notfalls will er einen Anwalt einschalten.
Er behauptet, er hätte mir das Geld nur überwiesen, um es anlässlich der Scheidung vor seiner Frau in Sicherheit zu bringen. Das Geld gehöre ihm – es stehe mir nicht zu.
Ich hatte während unserer Beziehung auch Unkosten. Er hat jahrelang bei mir übernachtet, geduscht, gefrühstückt. Des Weiteren haben wir eine Paartherapie besucht, die ziemlich teuer war.

Meine Fragen:
Ist das ein Vertrag? Habe ich auf Grund des handschriftlichen Faxes (unterschrieben mit seinem Vornamen) einen rechtlichen Anspruch auf das Bausparguthaben? Fax-Datum ist leider nicht mehr erkennbar, der obere Rand wurde vom damaligen Rollenfax abgeschnitten– ich habe es handschriftlich nachgetragen.

Hat er mit der Begründung, er hätte mir das Geld nur überwiesen, um es anlässlich der Scheidung vor seiner Frau in Sicherheit zu bringen, einen Rückgabeanspruch?

Der Bausparer wurde vor 6 Jahren überschrieben. Ist sein evtl. Anspruch evtl. schon verjährt?

Falls nicht – kann ich dann die Kosten, die mir während unserer Beziehung entstanden sind, damit verrechnen, bzw. das Geld als eine Art Schmerzensgeld behalten?
18. November 2007 | 23:38

Antwort

von


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10117 Berlin
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Eine Verrechnung mit Unkosten oder einem Schmerzensgeld ist leider nicht möglich.

Auch stellt das Fax meines Erachtens keinen Vertrag dar.

Jedoch ist davon auszugehen, daß die Gegenseite die Überschreibung tätigte, obwohl er wußte, daß er nicht dazu verpflichtet war.
Damit ist er nicht dazu berechtigt, die Vertrage zurückzufordern.

Bleibt die Gegenseite hartnäckig und/oder schaltet er gar einen Anwalt ein, sollten Sie Ihrerseits einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 18. November 2007 | 23:43

Hat er mit der Begründung, er hätte mir das Geld nur überwiesen, um es anlässlich der Scheidung vor seiner Frau in Sicherheit zu bringen, einen Rückgabeanspruch?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. November 2007 | 03:16

Sehr geehrte Ratsuchende,

diese Behauptung der Gegenseite läßt sich angesichts des Faxes nur schwer aufrecht erhalten.

Wenn er dies beweisen kann, was meines Erachtens eher unwahrscheinlich ist, hat er allerdings grundsätzlich einen Anspruch. Da dies dann jedoch zum Schaden der dann geschiedenen Ex-Ehefrau geschehen wäre, wäre die Überweisung sittenwidrig, wodurch der Rückgabeanspruch wieder untergehen würde.

Kurz: Die Behauptung ist eher unhaltbar, würde der Gegenseite mehr Schwierigkeiten als Ihnen bereiten und keinen Rückgabeanspruch entstehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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