Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist der von Ihnen angedachten Weg möglich. Allerdings ist Ihre Freundin dann zunächst in einer eher ungünstigen Lage: Sie haftet gesamtschuldnerisch, also auf die volle Höhe für die Darlehnsverbindlichkeiten, erwirbt aber kein Eigentum. Durch eine Vereinbarung zwischen Ihnen müsste dann geregelt werden, wie bei einer eventuellen Trennung zu verfahren ist. Soll sie nur die eingezahlten Beträge zurückerhalten oder wird eine Abrechnung entsprechend einer Miteigentümerschaft vorgenommen, bei der vom dann aktuellen Verkehrswert die noch valutierenden Schulden abgezogen werden. Von der Differenz ist der hälftige Wert dann auszuzahlen.
Sie sollten auch berücksichtigen, dass Ihre Freundin im Erbfall nicht abgesichert wäre. Sollten Sie sterben, gehört ihr nichts, sie muss aber den ganzen Kredit zurückführen. Wenn Sie sie als Erbin einsetzen, muss sie Erbschaftsteuer auf die gesamte Immobilie zahlen. Bei hälftigem Eigentumserwerb hingegen gehört ihr bereits vor dem Erbfall eine Hälfte, sie würde, wenn Sie sie als Erbin einsetzen, also nur die andere Hälfte erben. Auch die Pflichtteilsansprüche Ihrer pflichtteilsberechtigten Angehörigen richten sich nach der Höhe des Nachlasses und könnten es ihr u. U. unmöglich machen, die Immobilie zu halten.
Sie sollten kritisch überdenken, ob der Vorteil der gesparten Grunderwerbsteuer die Nachteile, die für Ihre Freundin dadurch entstehen, dass sie nicht Eigentümerin wird, tatsächlich wert sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf einen eventuellen Erbfall, aber auch im Hinblick auf die Notar- oder Anwaltskosten, die ein vernünftiger Partnerschaftsvertrag und ggf. ein Testament auslöst.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Vielen lieben Dank für die Antwort,
ihr Rat wäre demzufolge Eheschließung oder Grunderwerbssteuerzahlen ?
Gibt es keine Alternative ?
Herzliche Grüße.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Die Alternative ist die, die Sie selber in Betracht gezogen haben. Ich halte aus den oben geschilderten Gründen bei der von Ihnen beabsichtigten Situation jedoch einen hälftigen Erwerb für interessengerecht, insbesondere für Ihre Freundin, die sich andernfalls für ein "fremdes" Grundstück verschuldet und nicht wirklich abgesichert ist. Und hier gilt: Wenn Sie nicht verheiratet sind, fällt bei einem jeweils hälftigen Erwerb die Grunderwerbsteuer für ihre Freundin an.
Ob Sie im Hinblick darauf eine vorherige Eheschließung in Betracht ziehen, hängt sicher von verschiedenen Überlegungen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel