27. Februar 2014
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16:33
Antwort
vonRechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel: 03641 2692037
Web: https://www.raschwerin.de
E-Mail: dweise@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind als testamentarischer Erbe verpflichtet, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles zu erteilen. Hierbei müssen Sie nicht jeden Löffel einzeln auflisten, sondern können Dinge zusammenfassen, wie bspw. als Hausrat, Möbelstücke, Kleidung. Ist der gesamte Hausrat nichts wert, können Sie diesen auch mit Null ansetzen.
Sie müssen neben dem Hausrat Auskunft geben über Grundbesitz, wertvolle Gegenstände (Sammlungen, Schmuck, Uhren, Bilder etc.), Bargeld, Guthaben bei Banken, offene Forderungen Ihrer Großmutter, Wertpapiere, Lebensversicherungen (soweit diese in den Nachlass fallen), Fahrzeuge.
Zudem müssen Sie Angaben zu den Ausgaben machen, also alle offenen Rechnungen, die Ihre Großmutter bis zum Tode noch nicht bezahlt hatte, noch zu leistende Mietzahlungen, Beerdigungskosten.
Da die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, empfehle ich Ihnen sich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen, da die Materie des Erbrechts teilweise sehr komplex und schwierig ist.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen