Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:
Da Sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts eine gültige Jahreskarte hatten und diese vor Ort auch noch vorzeigen konnten, sollten Sie der BVG noch mal schriftlich den Sachverhalt darlegen und erklären. Allerdings ist für Sie die „Beweissituation" natürlich wenig aussichtsreich, wenn die BVG der Beschwerde nachgegangen ist und bereits ihren Standpunkt so dargelegt hat wie Sie dies beschrieben haben, insbesondere den Ausführungen der Kontrolleure glauben schenken, die zudem zu Mehreren die Situation so beobachtet haben wollen.
Um letztlich der Zahlung des erhöhten Entgelts von 40,00 EUR noch zu entgehen, sollten Sie erwägen, nachträglich die „Einlösung" des 7,00 EUR Gutscheins anzubieten unter Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle faktisch ein gültiger Fahrausweis in Form einer Jahreskarte grundsätzlich vorhanden war. Inwiefern die BVG nach ihrer rigorosen Haltung hier kulant reagieren werden, mag hier nicht beurteilt werden zu können. Dies mag nicht befriedigend sein, aber könnte dadurch zumindest der finanzielle Schaden gemindert werden. Ggf. können Sie eine weitere (Kunden-)Beschwerde in Erwägung ziehen, um sich als Dienstleistungsempfänger der BVG über die nach Ihrer Schilderung falschen Angaben der Kontrolleure im Rahmen des Mitarbeiterbefragungsverfahrens Gehör zu verschaffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:
Da Sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts eine gültige Jahreskarte hatten und diese vor Ort auch noch vorzeigen konnten, sollten Sie der BVG noch mal schriftlich den Sachverhalt darlegen und erklären. Allerdings ist für Sie die „Beweissituation" natürlich wenig aussichtsreich, wenn die BVG der Beschwerde nachgegangen ist und bereits ihren Standpunkt so dargelegt hat wie Sie dies beschrieben haben, insbesondere den Ausführungen der Kontrolleure glauben schenken, die zudem zu Mehreren die Situation so beobachtet haben wollen.
Um letztlich der Zahlung des erhöhten Entgelts von 40,00 EUR noch zu entgehen, sollten Sie erwägen, nachträglich die „Einlösung" des 7,00 EUR Gutscheins anzubieten unter Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle faktisch ein gültiger Fahrausweis in Form einer Jahreskarte grundsätzlich vorhanden war. Inwiefern die BVG nach ihrer rigorosen Haltung hier kulant reagieren werden, mag hier nicht beurteilt werden zu können. Dies mag nicht befriedigend sein, aber könnte dadurch zumindest der finanzielle Schaden gemindert werden. Ggf. können Sie eine weitere (Kunden-)Beschwerde in Erwägung ziehen, um sich als Dienstleistungsempfänger der BVG über die nach Ihrer Schilderung falschen Angaben der Kontrolleure im Rahmen des Mitarbeiterbefragungsverfahrens Gehör zu verschaffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,