21. Januar 2025
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18:18
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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37083 Goettingen
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E-Mail: mathiasschulze@me.com
Für die Erbschaftssteuer ist der Wert des geerbten Anteils maßgeblich. Da Sie den Anteil Ihres Bruders erben, müssen Sie auf diesen Anteil von 200.000 € Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag und der Steuersatz hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Geschwister fallen nach § 15 ErbStG in die Steuerklasse II, und der Freibetrag liegt nach § 16 Absatz 1 Ziffer 5 ErbStG bei 20.000 €. Der Steuersatz ergibt sich aus § 19 Absatz 1 ErbStG und ist abhängig von der Höhe des Erbteils.
Ergänzung vom Anwalt
23. Januar 2025 | 15:10
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net
Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:
Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
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