7. Juli 2009
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19:58
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird eine Erbschaft im Falle einer Scheidung nicht geteilt.
Kommt es zur Scheidung findet der Zugewinnausgleich statt. Die Vermögenswerte der Ehegatten am Anfang der Ehe werden den Vermögenswerten zum Stichtag, der Zustellung des Scheidungsantrages, gegenüber gestellt.
Im Rahmen dieser Berechnung wird eine Erbschaft, unabhängig vom Zeitpunkt, wann sie erworben wurde, dem Anfangsvermögen zugerechnet. Dadurch reduziert sich durch die Gegenüberstellung zum Endvermögen der erworbene Zugewinn. Dieses kann dazu führen, dass keine Ausgleichsforderung besteht oder nur eine verringerte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle