28. September 2021
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16:48
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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den von Ihnen geschilderten Verdacht kann man basierend auf der Tatsachenschilderung nur teilen.
Ich würde den Beteiligten per Einwurfeinschreiben eine Frist zur Rückzahlung auf das Ausgangskonto setzen auf den 12.10.2021 und freundlich, aber bestimmt andeuten, dass es sich auch um strafrechtliche zu klärende Fragen handeln könnte. Die Zahlungsfrist sei dementsprechend bitte zwingend zu beachten.
Sicher kann man von den Bevollmächtigten zudem nach § 666 BGB auch umfassend Auskunft verlangen über rückwirkend über Vorgänge bis zum Jahr 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller
30. September 2021 | 11:46
Eine Nachfrage:
Meine Kernfrage lief darauf hinaus:
Habe ich einen Rechtssanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §2325 BGB zu den
abgeflossenen Geldern vom Girokonto meiner Mutter und wie kann ich diesen konkret bei meinen
Brüdern rechtskräftig einfordern ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. September 2021 | 11:54
Sehr geehrter Fragensteller,
die Antwort ist doch schon klar gewesen, dass die Summen wieder zurückgezahlt werden müssen und man diese Zahlung per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung fordern kann.
Der Anspruch ergibt sich entweder aus §§ 823 Abs. 2, 812 BGB oder eben als Pflichtteilsanpruch des Erben nach § 2305 BGB.
MfG RA Saeger