Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
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Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1:
In Ihrer Situation ist es wichtig, die rechtlichen Schritte klar zu strukturieren. Da das Nachlassverzeichnis bereits seit zwei Monaten bei der Anwältin Ihrer Geschwister liegt und keine Beanstandungen erfolgt sind, kann man gut argumentieren, dass es stillschweigend akzeptiert wurde. Dennoch ist es ratsam, eine formelle Bestätigung oder Ablehnung des Verzeichnisses zu verlangen, um Klarheit zu schaffen.
Die Forderung nach einem notariellen Nachlassverzeichnis kann von Ihren Geschwistern gestellt werden, wenn sie Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit des vorgelegten Verzeichnisses haben. Dies wäre dann der nächste Schritt, falls sie das bestehende Verzeichnis nicht akzeptieren.
Es ist auch wichtig, dass Ihr Bruder seine Position klarstellt, insbesondere da die Anwältin beide Geschwister vertritt. Eine klare Kommunikation ist hier entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zu Frage 2:
Als Alleinerbe haben Sie grundsätzlich das Recht, über die Verwaltung des Nachlasses zu entscheiden, einschließlich der Wertermittlung von Nachlassgegenständen. Wenn es um die Bewertung von Schmuck geht, der potenziell wertvoll sein könnte, ist es sinnvoll, einen qualifizierten Sachverständigen hinzuzuziehen, um den tatsächlichen Wert zu ermitteln. Dies kann zwar mit Kosten verbunden sein, aber es ist oft die beste Vorgehensweise, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Wenn Ihre Geschwister eine detaillierte Wertermittlung fordern, könnten die Kosten hierfür auch von ihnen getragen werden, es sei denn, es wird gerichtlich anders entschieden.
Ich würde Ihnen raten, die Kosten und den Nutzen einer solchen Wertermittlung abzuwägen und gegebenenfalls mit Ihren Geschwistern eine Vereinbarung über die Kostenteilung zu treffen, um den Prozess fair und transparent zu gestalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
eine Nachfrage: Meiner Bruder ist offensichtlich krank. Er hat auch an anderen Stellen - Krebstod seiner Frau - riesen Probleme losgetreten. Die Schwiegereltern haben die Wohnung aufgebrochen mit anschliessenden Gerichtsprozessen. Ein uneheliches Kind ist dabei herausgekommen, das dann aich noch schwerbehindert ist. Sein Arbeitsgeber wollte Ihn gegen eine geringe Abfindung rausdrücken, usw. usw. usw.
Inzwischen habe ich Ihm den Umgang mit mir untersagt woran er sich dann promt uneinsichtig nicht gehalten hat. Vorangegangen waren massive Vorwürfe gegen mich und meine Mutter, unserer Leben wäre versaut, wir wären Selbstmord gefährdet. Sein Leben wäre inzwischen toll - geheilt. Inzwischen hat er eingräumt langjährig in bestimmter aber offensichtlich nicht wirksamer Weise in ärztlicher Behandlung zu sein (E-Mail).
Ich konnte nun wohl kaum den Umgang mit meiner Mutter verbieten, da diese bis kurz vor Ihrem Tod immer noch Entscheideidungsfähig war und Ihn sehen wollte.
Zwischen den Zeilen ihrer Kollegin lese ich das sie die Probleme schon sieht, aber mauert.
Empfehlen Sie einfach ruhig zu bleiben und auf sachlicher Ebene eine Einigung herbeizuführen - Probleme Todschweigen wie scheinbar ihre Kollegin - eingentlich merkt man relativ schnell was los ist, weil mein Bruder immer und ausnahmslos auf eine unsinnige Gegenposition geht, also keinen Rat annimmt oder kann man die Probleme vorsichtig in gewählten Worten ansprechen. Daraufhin explodiert mein Bruder typischerweise.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde trotzdem versuchen, ruhig und sachlich, auf ihren Bruder einzuwirken, dann aber mit anwaltlicher Hilfe, um eine Vertrauensperson dazwischen zu schalten, was meines Erachtens nach hilfreich sein kann.
Das ist meiner Erfahrung nach ein guter professioneller Weg, damit umzugehen.
Denn letztlich muss die Erbsache weiter geklärt werden.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen