Pachtvertrag für Grundstücke
Zwischen dem
Verpächter
X
und den
Pächtern
Y
wird der nachstehende Pachtvertrag geschlossen:
§ 1 Pachtgegenstand
ist das Grundstück
(Adresse)
Flurstück xxxx
Größe ca. 1500 m²
§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis wird abgeschlossen auf die Dauer von 10 Jahren
Das Pachtverhältnis (Pachtjahr) beginnt am 15.10.2014
§ 3 Pachtzins
Der Pachtzins beträgt € 640.-/Jahr
(€ 50.-/Monat + Grundsteuer € 20.-/Jahr + Haftpflichtversicherung € 20.-/Jahr)
Der Pachtzins wird Beginn eines jeden Pachtjahres auf folgendes Konto überwiesen:
xxxxxxx
xxxxxxx
Jede Vertragspartei kann nach Ablauf von jeweils 2 Jahren eine Überprüfung und Anpassung des Pachtpreises auf die angemessene Höhe verlangen
§ 4 Inventar/auf dem Grundstück befindliche Anlagen
Auf dem Grundstück befinden sich eine Holzhütte mit kleinem Gerätehäuschen (renoviert und instand gesetzt im Juli 2014), ein metallenes Gerätehäuschen, ein gemauerter Grill, 2 Sitzbänke aus Granit + Tischplatte, 2 Wasseranschlüsse.
In der Holzhütte befindet sich eine Gartensitzmöbelgruppe + Tisch aus Gusseisen.
Zu diesem sowie zum Nachbargrundstück gehört ein außerhalb, hügelaufwärts gelegener, gemeinschaftlicher Brunnen.
§ 5 Bewirtschaftung/Instandhaltung
Die Bewirtschaftung, z. B. Anlegen von Beeten, Hecken, Pflanzung von Sträuchern und Bäumen etc. erfolgt nach Ermessen des Pächters, jedoch ohne den Charakter des Grundstückes grundsätzlich zu verändern. Das Erstellen von gemauerten Anlagen bedarf der Genehmigung des Verpächters.
Dem Pächter obliegen die laufende Unterhaltung und die gewöhnlichen Ausbesserungen der Wege, Einfriedungen etc. auf seine Kosten. Schäden, die durch Witterungseinwirkungen, Natur- und sonstige Ereignisse sowie durch Wildschaden eintreten, hat der Pächter zu tragen.
Insbesondere obliegt dem Pächter die Instandhaltung des Holzhäuschens (Anstrich mit Holzlasur bei Bedarf, Instandhaltung des Dachbelages und der Dachrinne).
Die Pflasterung der Auffahrt am Hügel sowie der Brunnen werden gemeinschaftlich mit dem Gartennachbarn instand gehalten.
§ 6 Sonstige Vereinbarungen
1. Die Pächter dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verpächters die Nutzung des Grundstückes einem Dritten überlassen bzw. unterverpachten, auch nicht teilweise oder vorübergehend.
2. Sollte der Verpächter das Grundstück selbst benötigen bzw. an einen Dritten veräußern, der darüber anderweitig verfügen möchte, so ist der Pächter berechtigt, das Pachtverhältnis vorzeitig zu lösen. Eine sofortige Kündigung ist außerdem möglich bei einem Verstoß gegen diesen Pachtvertrag.
Ort, Datum
Unterschrift Verpächter Unterschrift Pächter