Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sie erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu habne.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sie erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu habne.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt