Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ich kann Sie insoweit beruhigen.
Sofern der Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt des Kindes noch nicht vorliegt/vorliegen kann, ist dieses kein absolutes Hindernis.
In diesem Fall sind Sie berechtigt, eine eigene Gewinnermittlung (Einnahmen/Kosten/Überschuss-Rechnung oder Bilanz ) zu erstellen.
Gegebenenfalls sollten Sie sich hierbei von einem Steuerberater Ihres Vertrauens helfen lassen, damit die Angelegenheit reibungslos verläuft.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
ja die Gewinnermittlung zum kalenderjahr 2012.
aber ich verdiene nun erst seit 11/2012 bedeutend viel mehr. Wenn ich nach 2012 das Elterngeld berechne komme ich auf den Mindestsatz von 300€ ( da ja alg2 war)
wenn ich allerdings den verdienst von den 12 monaten vor der Geburt heranziehe liege ich bei etwa 1000€ Elterngeld was doch ein sehr großer Unterschied ist.
Das Amt teilte mir mit ich hätte da Pech gehabt es gibt keine Ausnahme. und das nur weil mein Kind in 2013 geboren wird habe ich jetzt Pech gehabt?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
In diesem Punkt hat das Amt teilweise Recht.
Wie bereits angedeutet ist das Jahr vor der Geburt des Kindes relevant.
Sofern das Kind also 2013 auf die Welt kommt, ist das Einkommen aus 2012 teilweise von bedeutung.
Es gilt dann aber nicht das gesamte Jahre 2012, sondern die letzten 12 Monate vor der Geburt, wo dann ein Teil aus 2012 herienfällt.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedneheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt