Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
E-Mail: info@dr-traub.legal
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung ist kein Rechtsmittel mehr gegen den Vorauszahlungsbescheid möglich, da sämtliche Bescheide aus dem Jahre 2016 rechtskräftig sind.
Deshalb ist es wichtig, gegen Bescheide innerhalb der Rechtsmittelfrist durch Einspruch und sodann durch Klageerhebung vorzugehen (wenn nicht abgeholfen wird). Andernfalls können Ihre Einwendungen im Nachhinein nicht mehr gehört werden.
Ich sehe daher für Sie nur die Möglichkeit, mit dem Finanzamt eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Ansonsten wird das Finanzamt versuchen, gegen Sie zu vollstrecken.
Was man noch prüfen könnte ist, ob die Bescheide ordnungsgemäß zugestellt wurden. Wäre dies nicht der Fall, würde keine Frist zu laufen beginnen und Sie könnnten gegen den Vorauszahlungsbescheid auch heute noch mit Einspruch vorgehen. Hierzu fehlen mir aber die konkreten Angaben im Sachverhalt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Hallo,
danke für Ihre Antwort. Welchen Sinn macht es allerdings, wenn ich mit dem Finanzamt eine, sagen wir, Ratenzahlung über 6 Monate (was bei dieser Summe schon knapp wäre) vereinbaren würde? Reiche ich meine Steuererklärung für 2017 jetzt ein, ist der Steuerbescheid meiner Erfahrung nach in ca. 2 Monaten da. Dann würde ja die tatsächliche Steuerbelastung festgesetzt werden und dementsprechend müsste eine Rückzahlung erfolgen. Korrigieren Sie mich gerne, wenn ich mich irre, aber es würde wohl kaum Sinn machen, dann noch Steuern "vorauszuzahlen".
Woran hinge die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung? Da ich ja Einspruch gegenüber dem Einkommenssteuerbescheid eingelegt habe, wird man dies wohl als "Bescheid erhalten und gelesen" interpretieren - auch wenn ich in der Realität, den Bescheid nie in der Hand hielt, da ich 1300 km entfernt bin - oder sehe ich das falsch? Am Ende wäre es ja ohnehin vermutlich meine Schuld.
Erneut, danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Fragensteller,
gerne will ich Ihre Nachfragen beantworten.
Sie haben beides mal Recht.
Wenn Sie die Steuererklärung schnell abgeben können die festgesetzten Vorauszahlungen in der Tat obsolet werden. Dann müssten Sie ggf. "nur" eine Vorauszahlungsrate bezahlen. Sodann würde eine Anpassung erfolgen. Sie können beide Wege gehen. Sowohl um Ratenzahlung bitten als auch schnellstmöglich die Steuererklärung einreichen.
Die Problematik ist korrekt. Da der "Vorauszahlungsbescheid" in den Gesamteinkommensbescheid eingebettet war und Sie "nur" gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt haben, wird der Zugang kaum bestreitbar sein (selbst wenn der Zugang nicht ordnungsgemäß war). Zumindest hätte mit Ihrer Kenntniserlangung eine tatsächliche Zustellung (eben zu einem späteren Zeitpunkt stattgefunden).
Sofern noch Rückfragen bestehen bitte ich SIe, mich über die im Portal hinterlegte E-Mailadresse zu kontaktieren. Wenn ich Ihre Frage beantworten konnte würde ich mich über die Abgabe einer 5-Sterne-Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-