Einschulung, Schulwahl, Uneinigkeit zwischen Eltern

10. Dezember 2023 13:52 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Guten Tag,
kurze Zusammenfassung der Lage:

Ex-Partnerin (nicht verheiratet) bekam 2020 Zwillinge von mir. Stress vom ersten Moment an, musste mir alles gerichtlich erkämpfen.

Derzeitiger Stand: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Mutter, beide Kinder leben jedoch dauerhaft seit einem Jahr mit Hauptwohnsitz bei mir, da die Mutter ein paar psychische Probleme hat.

Mutter lebt in Halle (Saale), ich mit den Kindern im Landkreis, knapp 10km von der Mutter entfernt.

Kinder gehen beide nach wie vor in dieselbe Kita nahe des Wohnorts der Mutter - werden also täglich von mir dorthin gefahren. Einem Wechsel der Kita in meinen Wohnort, rund 300m von meinem Haus entfernt, hatte die Mutter nicht zugestimmt.

Nach ihrem letzten Zusammenbruch leben beide Kinder nun bei mir, ihr wurde nach ihrer Therapie gerichtlich ein Umgang von zusammengerechnet gut 10 Tagen im Monat eingeräumt (Freitag ab Kita bis Montag in die Kita, Mittwoch ab Kita bis Freitag in die Kita - und das alle 2 Wochen).

Ich beziehe vom Landkreis Halle das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss - also alles Offizielle geregelt

An dieser Konstellation wird sich aller Wahrscheinlichkeit nichts mehr so schnell ändern, eher im Gegenteil und nur zu meinem Vorteil, da die Mutter nun ein weiteres Kind (von anderem Mann) bekommt, anschließend allein grossziehen wird und der nächste psychische Zusammenbruch zu erwarten ist...

Angenommen es käme bald zum Thema Einschulung und die Mutter behält das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach wie vor allein bei, womit sie offenbar allein befugt ist über Wohnort und Schule zu entscheiden und sogar die Schulanmeldung allein vollziehen könnte, könnte sie verhindern dass die Zwillinge im Schulbezirk des aktuellen Hauptwohnsitzes der Kinder eingeschult werden oder einfach den Hauptwohnsitz der Kinder wieder ändern damit diese dann in Halle (Saale) zur Schule müssten ??
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Antwort auf Ihre Frage ist m.E. von der anstehenden Wahl der Schule zu lösen, sondern grundsätzlich zu klären.

Sie sollten im Hinblick darauf die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltbstimmungsrechts aufheben lassen und einen dem entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreichen.

Ggf. sollten Sie sogar den Antrag stellen, dass Ihnen künftig das Aufenthaltbstimmungsrecht zur alleinigen Ausübung übertragen wird, weil die Kinder jetzt bei Ihnen leben (wobei das allein häufig nicht ausreicht).

Begründen können Sie das aber mit dem neuen Kind, das zu betreuen die Mutter ggf. schon allein völlig auslastet, dem Alter ihrer Kinder und dem früheren Verhalten der Mutter.

Begründen können Sie das m.E. auch damit, dass die Mutter einem Wechsel der Kita in Ihren Wohnort, rund 300m vom neuen Wohnort der Kinder entfernt, aus egoistischen und nicht am Kindeswohl orientierten Motiven nicht zugestimmt hatte und den Kindern die Fahrerei zumutet.

Denn die Schulanmeldung ist an sich Gegenstand der elterlichen Sorge, wobei für die Ortswahl das Aufenthaltbstimmungsrecht Auswirkungen haben könnte, wenn gleichwertige Schulen zur Verfügung stehen.

Erst an zweiter Stelle treten für mich Argumente aus dem Schulrecht, z.B. Fahrtkosten, und die Vorgabe, dass ein anderer Wohn- und Schulort nicht dem Kindeswohl entsprechen. Ggf. unterstützt Sie das Schulrecht, aber die Mutter könnte sogar einen erneuten Wechsel des Wohnorts der Kinder erzwingen wollen (wenn auch mit geringen Erfolgsaussichten).



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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