Einreise Kandada

| 9. April 2020 12:42 |
Preis: 35,00 € |

Reiserecht


Ich plane eine Einreise (Städtereise) nach Kanada.
Im Jahre 2014 erhielt ich in der Schweiz nach einer Schnellverurteilung einen Strafbefehl und wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 CHF verurteilt. Es wurde ein bedingter Strafvollzug mit einer Probezeit von drei Jahren gewährt. Nach der in Deutschland eingegangenen amtlichen Strafnachricht erfolgte dann auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister.

Muss das bei dem Antrag der Electronic Travel Authorization (eTA) als Straftat angegeben werde und ist trotzdem eine Einreise nach Kanada noch möglich?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich müssen Sie alle Straftaten angeben- im Rahmen der Hintergrundbefragung.

Dazu gehört auch die von Ihnen erwähnte.

Ob eine Einreise versagt wird, kann ich nicht beurteilen, dies ist immer schwer vorherzusagen, weil zwischen einzelnen Straftaten nach der Schwere keine Unterscheidung gemacht wird.

Am Wahrscheinlichsten ist es, dass Sie vom Customs Officer vor Ort gesondert befragt werden. Im schlechtesten Fall müssen Sie bereits im Vorfeld ein Visum beatragen.


EIne feste Regel gibt es nicht.


Ein automatisierter Abgleich mit dem BZR findet allerdings in der Regel nicht statt. Dennoch sind SIe verpflichtet, richtige Angaben zu machen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 9. April 2020 | 13:53

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