Einkommensteuererklärung Korrektur

15. April 2015 09:16 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner Einkommensteuererklärung stellt sich folgende Frage:

In 2010 wurde der Arbeitgeber gewechselt und ab diesem Zeitpunkt eine doppelte Haushaltsführung durchgeführt.
Mit Einreichung der freiwilligen Steuererklärung 2010 in 2014 wurden jedoch nur die Einkommensdaten des neuen Beschäftigungsverhältnis mitgeteilt, erst durch Nachfrage des Finanzamtes nach weiteren Belegen für andere Angaben in der Steuererklärung wurde deutlich dass aufgrund einer geringen Prämienzahlung des alten Arbeitgebers welche erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhälnisses in 2010 ausgezahlt wurde versehentlich nicht angeben war.
Ein Steuerbescheid liegt bislang nicht vor.
Ist aufgrund dieses Sachverhaltes trotz Richtigstellung mit Sanktionen durch das Finanzamt zu rechnen?
Welche weitere Vorgehensweise können Sie empfehlen?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen sich keine Sorgen machen und derzeit auch nichts unternehmen. Die Lohndaten werden vom Arbeitgeber ohnehin elektronisch an das Finanzamt übermittelt, damit die Lohnsteuer erhoben werden kann. Demzufolge liegen Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ohnehin beim Finanzamt vor und werden bei der Bearbeitung Ihrer Erklärung berücksichtigt. Insofern können Sie also in Ruhe Ihre Bescheide abwarten. Dort gleichen Sie noch einmal ab, ob tatsächlich die Bezüge beider Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt worden sind. Ist dies der Fall, unternehmen Sie nichts. Sollte etwas fehlen, erklären Sie die Einnahmen schlichtweg nach.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...