20. November 2019
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18:52
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail: info@kanzlei-grueneberg.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
ich unterstelle, Sie sind kein Deutscher, sonst wäre Ihr Einkommen irrelevant.
Vom Einkommen sind diese Freibeträge abzuziehen, bei Ihnen sind diese 330 €.
Das Einkommen nach meiner Kalkulation dürfte mehr als ausreichend sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller
20. November 2019 | 19:03
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Aber wenn ich von meinen 2600€ dann 330 € Freibetrag Und 1100 Miete abziehe bleiben mir keine 1400€ mehr um laut SGB II meinen Unterhalt zu sichern oder rechne ich da etwas falsch?
Eine andere Nachfrage wäre darf ich einen Wohnberechtigungschein beantragen ohne das dies Negative Auswirkung auf meine Familienzusammenführungs Antrag hätte?
Beste Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. November 2019 | 19:14
Es tut mir leid, ich habe in meine Tabelle was falsch eingegeben. Ihr Anspruch auf Hartz IV sind tatsächlich 190 €. Dabei aber beachten, dass die Strom für die Wohnung keine Kosten sind.
Der Wohnberechtigungschein ist unerheblich.