13. November 2008
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00:28
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der Distributionsschutz wird über entsprechende Klauseln in den Lieferantenverträgen verwirklicht, der den Lieferanten entsprechende Absatzgebiete zuweist und bei Zuwiderhandlungen oft sogenannte Vertragsstrafen in Gestalt von (pauschalierten) Ausgleichszahlungen vorsieht.
Dementsprechend müssen Sie damit rechnen, daß eine von Ihnen zu gründende Ltd. entsprechende Lieferverträge unterschreiben müßte und daher ebenfalls vertraglich an einem Weiterverkauf in Deutschland gehindert ist.
Von solchen vertraglichen Regelungen abgesehen spricht nichts dagegen, in England eine Limited zu gründen und dann die Waren an eine deutsche Firma weiterzuverkaufen.
Es kommt also entscheidend darauf an, was für Liefer- bzw. Einkaufsverträge ihre Limited abschließen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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