Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Allein der Umstand, dass ein Design losgelöst vom Logo oder Markenschriftzug des Modelabels wiedergegeben wird, führt nicht dazu, dass dieses Design und entsprechende Kleidungsstücke von jedermann verwendet und in den gewerblichen Verkehr gebracht werden dürfen.
Denn für ein bestimmtes Mode-Design ist oftmals ein Geschmacksmuster eingetragen, in Deutschland etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA.
Bei einem Geschmacksmuster wird der Schutz von (Design-) Mustern mit der Eignung zu gewerblicher Verwertbarkeit bezweckt. Es schützt sozusagen die schöpferische Leistung des Modedesigners vor unerwünschten Kopien seiner Entwürfe.
Wenn Sie die Textilien im großen Stil gewerblich vertreiben wollen, sollten Sie daher unbedingt eine anwaltliche Prüfung von bestehenden Geschmacksmustern und auch Urheberrechten durch Vorlage der verschiedenen Designs vornehmen lassen.
Ansonsten empfehle ich, von einer (klein-)gewerblichen Verwertung diesbezüglicher Designs mit Rücksicht auf die Gefahr, die sich aus bereits eingetragenen Geschmacksmustern und deren Verletzung ergeben kann, Abstand zu nehmen, da Ertrag und Risiko von Abmahnungen in keinem angemessenen Verhältnis stünden.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung geboten zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 30.05.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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