die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Ihrem Sachverhalt ist leider nicht zu entnehmen, aus welchem Grund Ihre Sachen seit sechs Wochen draußen lagern. Wird Ihnen die Rückgabe der Sachen verweigert? Zur Klarstellung verweise ich auf die Nachfragefunktion.
Sollte Ihre Freundin eine Rückgabe der Sachen unbegründet verweigern, könnte es sich um eine Unterschlagung nach § 246 StGB handeln. Des Weiteren kommt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB in Betracht, wenn Ihre Sachen in der Absicht der Beschädigung oder Zerstörung draußen gelagert werden. Ein abschließende Beurteilung ist ohne weitere Kenntnisse jedoch nicht möglich.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Moranc,
es ist so! Ich denke, es ist mit voller Absicht, die Beschädigung der Kassette, Brille sowie Geldes. Es ist ihr egal! Ich habe sie gebeten seit Wochen, dies bei Nachbarn abzugeben aber vergebens.
Es wird mir sehr schwer gemacht, dass ich die Sachen auf neutralen Weg erhalte.
Genaue Gründe liegen nicht vor, warum die Sachen draußen liegen! Es wahr vor Wochen nicht möglich dorthin zu gehen bzgl. Beleidigungen usw. und meine Sachen auf neutralen Ebene abzuholen und genau seitdem liegen die Sachen draußen. Ich habe gebeten, mir Zeit zu geben für die Sachen zu holen aber vergebens.
Ich gehe davon aus, dass eine eine reine Sachbeschädigung ist oder?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragenstellerin,
sofern hier die Absicht der Beschädigung besteht, ist von einer Sachbeschädigung auszugehen. Ihre Freundin ist nicht befugt, Ihre Sachen einer Beschädigungs- oder Diebstahlsgefahr auszusetzen. Selbst wenn eine Beschädigungsabsicht nicht vorliegt, strafrechtliche Sanktionen also nicht in Betracht kämen, können Sie die Rückgabe auf dem Zivilrechtlichen Weg durchsetzen.
Sollten Sie hierzu die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen, bin ich gerne bereit, die Sache zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt