Eigens programmierte Software verwenden

| 26. März 2012 16:17 |
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Datenschutzrecht


Hallo,

leider muß ich, um den Sachverhalt zu schildern, etwas ausholen um es zu erklären.

Ich arbeite als Nachunternehmer im Auftrag der Telekom. Telefonanschlüsse, Internetanschlüsse einrichten, Anlagen oder Router konfigurieren aber auch Störungen dieser Anschlüsse zu beheben.
Von der Vermitllungsstelle der Telkom bis Einrichten beim Endkunden.
So, beim Endkunden nach erledigter Arbeit, muß ich einen sogenannten "Servicebericht"(SMN) erstellen.
Aufgrund des Zeitdrucks ist das eine zeiraubende Pflicht mit dem Ausfüllen. Um es in Zeit auszudrücken, im Schnitt kostet allein das Ausfüllen der SMN ca. 1,5 Std täglich. Das zeitraubenste sind die statischen Daten die eingetragen werden müssen, wie Adresse, Kundennummer, Anschlußart etc. des Kunden.

Das ist Teil 1 der zeitraubenden SMN´s.
Teil 2 ist, wenn ich abends nach Hause komme, muß ich jeden SMN einscannen, entweder als einzelne Datei, oder wenn man hat, alle einscannen und mit Adobe Extendet dann in einzelne Dateien trennen. Diese einzelnen Dateien, also der einzelne SMN, muß dann jeweils einzeln als Dateiname mit der Auftragsnummer des Auftrages umbenannt werden.
Diese Dateien(SMN) muß man dann an ein Eingangstor der Telekom mailen zur Prüfung der Abrechnung.
Dieses prozedere dauert auch wieder ca. eine Stunde.
Wenn aber auf dem SMN oder in der Umbennennung z.B. ein Zahlendreher etc. drin ist, dann kann die Telekom diesen nicht finden im System und fordert diesen dann neu an als "SMN fehlt" also wieder zusätzliche Arbeit. Genauso verhält es sich wenn der SMN unleserlich geschrieben ist.

Soweit zu Vorgeschichte.
Um mir diesen Ärger, diese Zeitraubende Arbeit zu ersparen, hab ich ein Programm programmieren lassen das diese Arbeit automatisch macht.
Alles in allem anstatt 2,5 Std. Arbeit, 3 Minuten!!!
Ich habe das Programm dann online gestellt, damit andere Techniker das auch nutzen können. Natürlich gegen Bezahlung. Online deshalb, weil sonst Lizenzgebühren für ein tool angefallen wäre wenn man es als Rechneranwendung programiert hätte. Der Zugang war gesichtert, weil nur ich den Account für die Nutzer anlegen konnte, und die Leitung eine SSL (https://)gesicherte Leitung war. Grundlage für die Programmierung war, es dürfen keine Daten gespeichert bleiben auf dem Server. Was auch dann der Fall war.

In meinem Programm wurden die Aufträge, die man sich aus dem Portal der Telkom runterladen muss, ausgewählt, und im hintergrund ausgelesen und die relevanten statischen Daten wurden in die vorgegebenen Formulare der Telekom eingetragen und man konnte Sie ausdrucken.
Jeder konnte nur seine eigenen Aufträge/Daten benutzen. Es wurden keine Daten an dritte in dem Sinn weitergegeben.
Die Telekom hat nun allen Nachunternehmern gedroht dessen Vertrag zu kündigen wenn sie mein Programm weiter nutzen. Mit der Aussage, es würden Daten an dritte weitergegeben.
Ohne zu wissen wie mein Programm funktioniert, ohne zu wissen dass keinerlei Daten gespeichert werden.

Ich hab dann wochenlang versucht bei der Telekom die Sache zu klären, hab auch angeboten den Quelltext zur Verfügung zu stellen (gegen Verschwiegenheitspflichterklärung) bis hin zum obersten Datenschützer der Telekom. Nichts. Keiner zuständig, keiner weiß wer zuständig ist, der oberste Datenschützer hat sich nicht mal gemeldet.

Nun hab ich das Programm so umprogrammieren lassen, dass es als Einzelplatzrechner Anwendung installiert werden kann. Mit Sicherheiten dass es nur auf einem Rechner zu installieren ist, dass nur berechtigte das Programm installieren können etc. innerhalb meines Programmes liegen die Aufträge der Telkom verschlüßelt mit TripleDes (während normales abspeichern auf dem Rechner unverschlüßelt ist).
Jeder Techniker kann nur seine eigenen SMN bearbeiten.
Nun will die Telekom auch das verbieten, mit der Aussage: zm ersten: Telkom weiß nicht was mein Programm macht, zum zweiten: Ich wäre nicht von Telekom beauftragt worden so ein Programm zu programmieren.

Mein Programm macht nichts anderes als was ich mit der Hand machen muss.

Nun meine Fragen:

1. Darf die Telekom mir und jedem anderen externen Techniker verbieten, das Programm zu nutzen.

2. Darf die Telkom behaupten dass durch die Nutzung meines Programmes Daten an dritte weiter
gegeben wird ohne zu wissen ob dies der Fall ist.

3. Wie sieht es rechtlich aus, dem Unternehmer anzudrohen den Vertrag zu Kündigen wenn mein Programm genutzt wird, mit der Begründung von Teil 2 meiner Frage???

Anzumerken ist dabei auch noch, dass ich drei Wochenlang, täglich, mit Gott und der Welt bei Telkom telefoniert habe, gemailt habe, um mein Programm prüfen zu lassen dass es keinerlei Gefahr von Datenmissbrauch darstellt!!!

Laut aktuellen Datenschutzbestimmungen der Telkom die für uns gelten, ist eine elektronische Verarbeitung komplett Verboten (wäre auch das herunterladen der Telkomaufträge auch aus dem Portal)

Im Unternehmervertrag steht unter Punkt 4.1.18 Nebenleistungen:

Falls vom Auftraggeber (Telekom) gefordert (was der Fall ist) ist ein SMN vor Ort zu erstellen oder auszudrucken. Dazu gehört auch die Umwandlung des SMN und E.V. in eine PDF-Datei und die elektronische Übermittlung an das vorgegebene Eingangstor.

Auf Wunsch können die Datenschutbedingungen zugesandt werden.

Vielen Dank für die Auskunft.
Sollten Fragen offen sein, bitte nachfragen.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Letztendlich müssten alle Ihre Verträge eingesehen werden, um alle Details zu prüfen. Aber aus Ihrer Schilderung ergibt sich zu (1), dass Ihnen auf Grund des Vertrages auferlegt wird, die Berichte manuell vor Ort zu fertigen. Daher scheint ein Verstoß gegen den Vertrag vorzuliegen und die Anweisung erfolgt zu recht.

Bezgl. (2) darf die Telekom keine falschen Tatsachen behaupten, Sie hätten insoweit einen Unterlassungsanspruch – wobei zumindest im Hinblick auf das Online-Tool die Aussage ja nicht so ganz falsch ist.

Dass die Telekom in (3) von „falschen" Voraussetzungen ausgeht, ich mE nicht erheblich, da die Nutzung an sich ja bereits einen Vertragsbruch darstellt (s.o.).

Um hier sicher zu sein, müsste wie gesagt weiter geprüft werden, insbesondere auch die tatsächliche Funktionsweise der Software und die Verträge.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de
Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2012 | 17:27

Vielen Dank für die Auskunft,

Sie haben insoweit recht, dass der SMN vor Ort erstellt werden muß, was auch geschieht, die SMN werden am Abend zuvor, mit den Statischen Daten mit meinem Programm erstellt, also Name Adresse, KD-Nr. usw. Beim Kunden werden dann nur noch vervollständigt, was geamscht wurde und die Zeit die benötigt wird. Der Kunde unterschreibt dann den SMN, bekommt eine Kopie. Ich könnte also am Vorabend auch alle mit der Hand schreiben und so zum Kunden gehen.
Die SMN sind Formulare in denen die Daten aus den Aufträgen eingetragen werden müßen, und das macht halt nun mein Programm anstatt mit der Hand.

Mir wird nicht vorgeschrieben wie ich den SMN auszufüllen habe, per Hand, Computer, Schreibmaschine.

Also sehe ich hier auch keinen Verstoß, da die Telekom auch verlangt dass aus dem SMN ein PDF gemacht wird und an Sie gemailt wird.

Als kann das auch kein Vertragsbruch sein???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. März 2012 | 17:31

Zunächst hatten Sie geschrieben, dass der SMN nach getaner Arbeit ausgestellt werden soll. Insoweit ist dieser Ablauf neu.

Das ändert aber iE auch nichts daran, dass Ihnen vertraglich verboten ist, die Daten der Aufträge elektronisch zu verarbeiten (Datenschutzbestimmungen). Und genau dies tun Sie in jedem Fall.

Somit bleibt es wohl dabei, dass Ihr Vorgehen zwar rationell, aber vertraglich unzulässig ist.

Bewertung des Fragestellers 26. März 2012 | 17:39

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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Wie freundlich war der Anwalt?

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"Meine Frage wurde nur zum Teil verstanden, bzw, nicht im Zusammenhang gesehen von Teil 1 und Teil 2. Meine Frage zielte auf Teil 1 ab. Das eine elektronische Verarbeitung laut Datenschutzbeszimming verboten sei, ist richtig. Aber schon die zur Verfügungstellung der Aufträge durch die Telekom, runterladen aus dem deren Portal, stellt eine elektronische Verarbeitung dar, und aus dem Hinweis das aus der Servicebericht in eine PDF umgewandelt werden muß, stellt einen Wiederspruch zur Datenschutzbestimmung in sich dar!!"