Eigenkündigung in Elternzeit

13. März 2006 09:23 |
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Arbeitsrecht


Hallo

Folgende Problematik

Im Moment befinde ich mich in Elternzeit, die am 16.04.06 endet.
Nun möchte ich aber selber gern kündigen, da ich mittlerweile umgezogen bin.In einem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 des Monats oder Monatsendes. Habe die kündigung gestern 12.03.05 bei meinem Arbeitgeber abgegeben mit Kündigungstermin 16.04.06. Der sagte wie ich jetzt im Internet bereits gelesen habe, dass ich nach BErzGG § 19 mindestens 3 Monate Kündigungsfrist auch bei Eigenkündigung zu rechnen habe. Er schlägt mir einen Auflösungsvertrag vor.Habe dazu im Internet gelesen und ich glaube er hat recht. Habe weiterhin im Internet gelesen, dass bei einer Eigenkündigung nicht nach sondern während der Elternzeit die normale Kündigungsfrist laut Tarif bzw. Arbeitsvertrag greift. Jetzt meine Frage. Soll ich den Auflösungsvertrag unterschreiben oder würde es auch gehen den Kündigungstermin auf den 15.04.06 zu setzten was ja dann noch in der Elternzeit wäre?

Danke für die schnelle Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.

Losgelöst davon können Sie einen Aufhebungsvertrag während der Elternzeit abschliessen, der das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Elternzeit beendet.

Mit feundlichem Gruß
H. Momberger
Rückfrage vom Fragesteller 13. März 2006 | 09:40

Hallo
Danke für die schnelle Antwort. Macht es nun Sinn in der Elternzeit zu kündigen in bezug auf noch verbliebenen Urlaubes bzw. Überstunden.Greift dann die Regelung mit den 3 Monaten nicht, und geht es dann nach Arbeitsvertrag mit 1 Monat Frist???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. März 2006 | 09:42

Nein, es verbleibt beid er 3-Monats Frist.

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