Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.
Losgelöst davon können Sie einen Aufhebungsvertrag während der Elternzeit abschliessen, der das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Elternzeit beendet.
Mit feundlichem Gruß
H. Momberger
wenn Sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.
Losgelöst davon können Sie einen Aufhebungsvertrag während der Elternzeit abschliessen, der das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Elternzeit beendet.
Mit feundlichem Gruß
H. Momberger
Rückfrage vom Fragesteller
13. März 2006 | 09:40
Hallo
Danke für die schnelle Antwort. Macht es nun Sinn in der Elternzeit zu kündigen in bezug auf noch verbliebenen Urlaubes bzw. Überstunden.Greift dann die Regelung mit den 3 Monaten nicht, und geht es dann nach Arbeitsvertrag mit 1 Monat Frist???
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13. März 2006 | 09:42
Nein, es verbleibt beid er 3-Monats Frist.