14. Oktober 2016
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20:53
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da der Verkauf offenbar auf Basis einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Makler von letzterem vermittelt werden soll und dieser den Kaufpreis als neben den Parteien und dem Kaufgegenstand maßgeblichen Bestandteil des Kaufvertrages mitteilt, wird der Anspruch des Maklers auf Zahlung des Maklerlohnes im Sinne von Par. 652 Abs. 1 S. 1 BGB entstehen.
Ich bedauere, Ihnen kein für Sie günstigsteres Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt