Eigenbedarfskündigung bei zwei Mietern

3. März 2025 10:43 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Pärchen als Mieter, die in einem mir gehörenden Haus leben. Ich will nun wegen Eigenbedarf kündigen. Genügt es, wenn ich hierzu für die Kündigung ein Schreiben aufsetze und beide Mieter explizit namentlich darin erwähne (Also in der Adresse und in der Anrede)?

Vielen Dank
3. März 2025 | 11:17

Antwort

von


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Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn ein Vermieter einen Mietvertrag mit mehreren Mieter beenden will, muss die Kündigungserklärung gegenüber allen Mieter abgegeben werden. Der Vermieter darf nicht einzelne Kündigungsschreiben an die Mieter senden, sondern muss in einem Kündigungsschreiben die Namen und Vornamen aller Mieter nennen. Die Kündigung muss auch an die gemeinsame Adresse der Mieter (in der Regel die gemietete Wohnung) adressiert sein.

Die Kündigung muss in Ihrem Fall also in einem Schreiben erfolgen und an beide Mieter gemeinsam gerichtet sein, unter Nennung der beiden Namen und der gemeinsamen Adresse.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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