3. März 2025
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11:17
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ein Vermieter einen Mietvertrag mit mehreren Mieter beenden will, muss die Kündigungserklärung gegenüber allen Mieter abgegeben werden. Der Vermieter darf nicht einzelne Kündigungsschreiben an die Mieter senden, sondern muss in einem Kündigungsschreiben die Namen und Vornamen aller Mieter nennen. Die Kündigung muss auch an die gemeinsame Adresse der Mieter (in der Regel die gemietete Wohnung) adressiert sein.
Die Kündigung muss in Ihrem Fall also in einem Schreiben erfolgen und an beide Mieter gemeinsam gerichtet sein, unter Nennung der beiden Namen und der gemeinsamen Adresse.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking