Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für eine Eigenbedarfskündigung müssen die entsprechenden gesetzlichen Gründe vorliegen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss darüber hinaus schriftlich erfolgen und beweisbar zugestellt werden.
Da eine solche Kündigungserklärung die Grundlage für einen eventuellen späteren Räumungsrechtsstreit bildet, empfehle ich, einen Fachkollegen vor Ort hinzuzuziehen, sobald eine solche Kündigung ansteht.
Alle Eventualitäten, die möglicherweise auf Sie zukommen könnten, können hier im Rahmen dieser Erstberatung leider nicht aufgezählt werden.
Da sich Mieter oft gegen Kündigungen wegen Eigenbedarfs zur Wehr setzen, müssen Sie jedoch zumindest damit rechnen, dass eine Räumungsklage erhoben werden muss. Bis zur Rechtskraft einer solchen Entscheidung können leicht ein bis zwei Jahre vergehen.
Entschädigungen oder Umzugskosten des/der Mieter müssen Sie nicht übernehmen.
Es kann in Ihrem Fall sinnvoll sein, im Vorfeld mit den Mietern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Idealerweise wird dann ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag wird ein genaues Mietende festgelegt sowie die Verpflichtung der Mieter, bis zu diesem Tag das Haus beräumt zurückzugeben.
Einem Mieter wird der Abschluss eines solchen Mietaufhebungsvertrages natürlich leichter fallen, wenn ihm bestimmte Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind, ersetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.
In diesen Fällen kontaktieren Sie mich bitte über die hinterlegte e-Mail-Anschrift.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen